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16.11.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 1240/2020

Weitgehend fristgerechte Bearbeitung von „uni-assist“

Berlin: (hib/ROL) Für das Wintersemester 2020/21 ist pandemiebedingt ein verändertes Bearbeitungsprinzip der Zeugnisbegutachtung durch „uni-assist e. V.“ für die Zulassung internationaler Studierender in Deutschland angewendet worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24126) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23395). Oberste Priorität habe die fristgerechte Bearbeitung möglichst vieler Bewerbungen gegenüber der Bearbeitung je nach Antragseingang gehabt. In der Folge von Arbeitskampf und Schwerpunktstreiks in betroffenen Regionen habe die Bearbeitungszeit insbesondere im August und September für zahlreiche Bewerbungen das reguläre Zeitfenster von vier bis sechs Wochen überschritten. Eine Bearbeitungszeit von acht Wochen sei nur in Einzelfällen überschritten worden. Die Bundesregierung betont, dass hoheitliche Entscheidungen der Zulassung zum Studium allein den Hochschulen obliegen und von diesen nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorgaben verantwortet werden. Die wichtige, aber die Hochschulen lediglich unterstützende Tätigkeit der Arbeits- und Servicestelle „uni-assist“, werde durch die Vereinssatzung bestimmt und umfasse die administrative Vorbearbeitung und -prüfung von Studienbewerbungen für die fast 180 Mitgliedshochschulen.

Die Linksfraktion hatte unter anderem betont, dass zahlreiche Beschäftigte bei „uni-assist“ über eine hohe Arbeitsbelastung klagen würden. Saisonkräfte seien in der Coronakrise gekündigt worden und die Gewerkschaft ver.di habe moniert, dass zahlreiche Beschäftigte in halblegalen Kettenverträgen angestellt seien. Damit könnte laut Linksfraktion das Ziel, dass „mehr qualifizierte ausländische Studierende und Wissenschaftler nach Deutschland kommen“ langfristig konterkariert werden.

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