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16.11.2020 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 1242/2020

Mehr Durchblick mit digitaler Rentenübersicht

Berlin: (hib/CHE) Die Einführung einer digitalen Rentenübersicht wird von Experten überwiegend positiv bewertet. Zu diesem Ergebnis kam eine Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag. Thema war zu einen der Gesetzentwurf (19/ 23550) der Bundesregierung für eine Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie für eine Modernisierung der Sozialversicherungswahlen (Gesetz Digitale Rentenübersicht) und zum anderen ein Antrag (19/22560) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Reform der Sozialversicherungswahlen. Ein grundsätzlich positives Echo ernteten auch die Vorschläge, die Transparenz bei Rehabilitationsangeboten zu verbessern und die Modalitäten der Sozialwahlen zu verändern, wenngleich hier Nachbesserungsbedarf gesehen wurde. Unter anderem wurde mehrfach darauf gedrängt, das Instrument der Friedenswahlen durch die Neuregelungen nicht zu erschweren.

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht neben der Bündelung der Rentenvorsorgeinformationen verschiedener Träger unter anderem auch vor, die Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Ehrenamtes in der Sozialversicherung zu verbessern und mehr Geschlechtergerechtigkeit bei der Listenbesetzung zu erreichen. Bei der Rehabilitation soll das „offene Zulassungsverfahren“ reformiert werden. Ziel ist es, Transparenz und Diskriminierungsfreiheit bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung zu verbessern. Neben dem Wunsch- und Wahlrecht des versicherten Rehabilitanden sollen die Selbstverwaltung der Rentenversicherung und die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen gestärkt werden.

Reinhold Tiede von der Deutschen Rentenversicherung äußerte sich optimistisch, dass durch die geplante digitale Rentenübersicht der Kenntnisstand der Versicherten über ihre zu erwartende Rente wirklich verbessert werde. Bisher sei die Altersvorsorge für die meisten Menschen ein Puzzlespiel, aus dem sich kein Bild ergebe, sagte Andreas Hackethal, Wirtschaftsprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt. „Ziel muss sein, die Bausteine zusammenzufügen.“ Es müsse sichergestellt werden, dass die Daten nicht in fremde Hände gelangten, sondern nur in jene des Versicherten, betonte Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung. Dafür sei die Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer eine gute Möglichkeit, sagte er. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert in seiner Stellungnahme, dass das Gesetz nur grobe Linien für die Umsetzung der Rentenübersicht entwerfe. „Eine klare gesetzliche Vorgabe für die Ausgestaltung, insbesondere im Interesse der Versicherten, fehlt jedoch“, schreibt der DGB. Bisher seien vor allem die Anbieter mit ihren spezifischen Interessen in der Erarbeitung der Rentenübersicht vertreten.

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