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17.11.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1249/2020

Arbeit der Universalschlichtungsstelle in Zeiten von Corona

Berlin: (hib/MWO) Bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes sind vom 1. Januar 2020 bis zum 23. Oktober 2020 insgesamt 3.060 Anträge eingegangen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/24133) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23601) hervor. Die Abgeordneten hatten sich nach der Tätigkeit der Universalschlichtungsstelle in Zeiten von Corona erkundigt. Diese hilft als neutrale Stelle, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen außergerichtlich beizulegen.

Wie die Bundesregierung schreibt, übertrifft die derzeitige Auslastung der Universalschlichtungsstelle die prognostizierte Zahl der Fälle von 2.500 jährlich und ist daher als hoch zu bewerten. Der Universalschlichtungsstelle sei es aufgrund ihres besonderen Engagements möglich, trotz der derzeit hohen Auslastung die einzuhaltende Bearbeitungsdauer von 90 Tagen ab Eingang der vollständigen Beschwerdeakte ausnahmslos einzuhalten. Der Bundesregierung lägen keine gesicherten Erkenntnisse zu den Ursachen des erhöhten Fallvolumens vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehe die Bundesregierung keine Notwendigkeit, aufgrund der gestiegenen Anzahl der Anträge Maßnahmen zu ergreifen. Nach Auskunft der Universalschlichtungsstelle lasse sich das größere Antragsvolumen noch bewältigen. Überdies sei die Tendenz zu beobachten, dass sich die wöchentlichen Antragszahlen seit einigen Wochen in etwa wieder auf dem prognostizierten Niveau einpendeln. Vor diesem Hintergrund gelte es zunächst, die weitere Entwicklung abzuwarten.

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