Weniger Verpflegungspauschale
Berlin: (hib/CHE) Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat am 3. Juli 2020 überarbeitete Grundsätze für die Entschädigung und die Erstattung der baren Auslagen für die in den Selbstverwaltungsorganen der BA ehrenamtlich Tätigen beschlossen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24160(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/23595(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der FDP-Fraktion. Demnach werde die Verpflegungspauschale gekürzt, wenn in Veranstaltungen unentgeltlich eine Verpflegung angeboten werde.