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18.11.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 1260/2020

Keine Mehrheit für Grünen-Antrag zu Gewerbemieten

Berlin: (hib/MWO) Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Klarstellung der Risikoverteilung bei Gewerbemieten und Unterstützung von Selbstständige, kleinen und mittleren Unternehmen in der Corona-Krise war Gegenstand einer ausführlichen Diskussion in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Der Antrag (19/22898) wurde auf der vom stellvertretenden Vorsitzenden Herbert Hirte (CDU) geleiteten Sitzung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Zuvor hatte die Grünen-Fraktion erklärt, mit dem Antrag solle vor allem eine Debatte mit allen Interessenten angestoßen werden. Angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Mieter und Vermieter dürfe der Gesetzgeber nicht einfach wegschauen und Entscheidungen über Mietminderungen den Gerichten überlassen, die zu unterschiedlichen Urteilen kämen. Die Grünen seien der Ansicht, dass es möglich wäre, mit einem Gesetz, in dem die Corona-Pandemie als Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage definiert wird, die Vertragsparteien zu verpflichten, eine Vereinbarung über den Mietzins, der dann gegebenenfalls zu zahlen ist, zu treffen. In der Diskussion verwiesen mehrere Redner auf den Grundgesetz-Paragrafen 313 (Störung der Geschäftsgrundlage) und eine diesbezügliche Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Der Antrag sei richtig und Paragraf 313 das richtige Spielfeld, hieß es von der SPD. Die Union hält das Thema für sehr wichtig und sprach sich dafür aus, gerichtliche Entscheidungen unter Verweis auf diesen Paragrafen zu beschleunigen. Die FDP hält eine Klarstellung für unnötig, da der Paragraf 313 ausreiche, und die AfD hält den Grünen-Vorschlag rechtspolitisch für den falschen Weg. Die Linke unterstützte den Antrag, gab aber zu bedenken, dass Anpassungen an dem Paragrafen nicht vor Gerichtsverfahren schützen würden und es weiterhin Unsicherheiten geben werde.

Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) verwies auf die bereits vereinbarten vielfältigen Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen in der Corona-Krise. Die Möglichkeiten der Absenkung der Mieten bestimmten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden gesetzlichen Regelungen, sagte Lange. Die Anwendbarkeit des Paragrafen 313 sei durch die Hilfsmaßnahmen nicht ausgeschlossen. Das Ministerium habe jedoch Rechtsunsicherheit bei Teilen der betroffenen Mietvertragsparteien zur Kenntnis genommen und wolle deshalb gesetzlich klarstellen, dass pandemiebedingte Einbußen regelmäßig die Störung der Geschäftsgrundlage für ein Mietverhältnis bedeuten. Dadurch werde die Position des Gewerbemieters gestärkt. Es müsse jedoch immer der Einzelfall geprüft werden. Im Notfall müsse gerichtlich festgestellt werden, ob die Anpassung des Vertrags verlangt werden kann oder nicht. In diese Richtung habe das Justizministerium die Arbeit aufgenommen.

Ferner befasste sich der Ausschuss mit der Planung einer Reihe von öffentlichen Anhörungen. In die bereits beschlossene öffentliche Anhörung zu dem

Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (19/24181) und dem Antrag der Fraktion der FDP für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht (19/20560) soll der Antrag der Grünen mit dem Titel „Coronabedingte Insolvenzen vermeiden - ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere Unternehmen“ einbezogen werden. Der Gesetzentwurf und der Grünen-Antrag werden noch am Mittwoch in erster Lesung im Plenum behandelt.

Das Gremium beschloss einstimmig die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche (19/24180) am 9. Dezember 2020. Die Vorlage steht am Freitag auf des Tagesordnung des Plenums. Fünf weitere, dem Grunde nach bereits beschlossene Anhörungen, wurden ebenfalls ohne Gegenstimmen terminiert. Die Anhörungen zu dem Grünen-Antrag zum Thema Mieterschutz in Zeiten der Pandemie (19/20542) und zu dem Gesetzentwurf der FDP zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts sollen ebenfalls am 9. Dezember 2020 stattfinden. Anhörungen zu dem Linken-Antrag „Containern von Lebensmitteln entkriminalisieren“ (19/9345) und zu einem Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Grundgesetzes („Grundrechte für alle“) (19/5860) wurden für den 10. Dezember 2020 geplant. Die Anhörung zu dem Antrag der FDP-Fraktion zum Thema „Rechtsstandort Deutschland stärken“ (19/23121) wurde auf den 11. Dezember 2020 terminiert. Der Ausschuss nahm die Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu der Mitteilung der EU-Kommission zum EU-Justizbarometer 2020 (Ratsdok.-Nr. 9762/20) einvernehmlich zur Kenntnis.

Staatssekretär Lange und eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums berichteten auf Antrag der FDP-Fraktion über den vom EU-Rat geplanten Beschluss betreffend die staatliche Einflussnahme auf Messenger-Dienste. Danach enthält der aktuelle Entwurf entgegen einiger Presseberichte keinerlei Lösungsvorschläge oder Forderungen nach Schwächung von Verschlüsselungssystemen. Vielmehr solle damit ein erster Schritt zur vertrauensvollen Kooperation von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getan werden. Ferner gab Lange auf Antrag der Grünen einen Bericht der Bundesregierung zum Bericht der EU-Kommission zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union (Ratsdok.-Nr. 11225/20). Lange betonte, der Bericht zeige deutlich, welche Mitgliedstaaten noch Probleme haben. Deutschland dürfe hier nicht wegsehen. Vor allem Maßnahmen, die sich gegen die Unabhängigkeit der Justiz wenden, machten große Sorgen. Deutschland unterstütze die Bemühungen der Kommission zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union aktiv und nachdrücklich. Die FDP-Fraktion hatte ferner einen Bericht der Bundesregierung zur Nutzungsakzeptanz und der geplanten Weiterentwicklung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) beantragt. Hier verwies Lange auf den Bericht der Bundesrechtsanwaltskammer, der nach Absprache mit der Fraktion den Abgeordneten zugeleitet werden soll.

Ein Antrag der Grünen, das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität unverzüglich verfassungskonform ausgestalten (19/22888), war zu Beginn der Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der AfD erneut von der Tagesordnung abgesetzt worden.

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