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18.11.2020 Kultur und Medien — Ausschuss — hib 1264/2020

Kulturausschuss billigt Gesetz zur Zukunft der Stasi-Akten

Berlin: (hib/AW) Die Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR sollen aus der Verantwortung der Stasi-Unterlagenbehörde (BSTU) in den Zuständigkeitsbereich des Bundesarchivs übergehen. Zudem soll beim Bundestag das Amt eines Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur eingerichtet werden. Der Kulturausschuss billigte am Mittwoch den entsprechenden interfraktionellen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/23709) in einer durch den Ausschuss geänderten Fassung. Lediglich die AfD-Fraktion votierte gegen die Gesetzesvorlage, die Linksfraktion enthielt sich der Stimme. Der Änderungsantrag der Koalition, FDP und Grünen wurde ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD angenommen. Abgelehnt mit Stimmen der übrigen Fraktionen wurden hingegen sechs Änderungsanträge der AfD.

Die Gesetzesinitiative sieht vor, dass die Stasi-Unterlagen dauerhaft durch das Bundesarchiv gesichert werden. Zudem soll durch eine entsprechende Änderung des Bundesarchivgesetzes sichergestellt werden, dass das bisherige Recht auf Akteneinsicht für Bürger, Medien und Wissenschaft gemäß der Regelungen des Stasi-Unterlagengesetzes weiterhin unverändert gewährleistet ist. Das Amt des Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur soll nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten als parlamentarisches Hilfsorgan beim Bundestag angesiedelt werden. Zentrale Aufgabe der Ombudsperson soll es sein, für die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur in der ehemaligen DDR und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone in Politik und Öffentlichkeit einzutreten und zur Würdigung der Opfer beizutragen. Dem Bundestag soll sie oder er einen jährlichen Bericht zur aktuellen Situation der Opfer vorlegen und auf Aufforderung an den Beratungen des Bundestages und seiner Ausschüsse teilnehmen.

Der oder die Opferbeauftragte soll auf fünf Jahre durch die Mitglieder des Bundestages gewählt werden. Die Wahl eines ehemaligen Stasi-Mitarbeiters ist ausgeschlossen. Durch den angenommen Änderungsantrag wird zudem im Gesetz klargestellt, dass keine Person in das Amt gewählt werden darf, „die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder in schwerwiegendem Maße ihre Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht hat“.

Vertreter von Union, SPD, FDP und Grünen betonten im Ausschuss, dass mit der Gesetzesvorlage die Bedenken gegen eine Verschiebung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv ausgeräumt worden seien. So sei der Zugang zu den Akten und ihre wissenschaftliche Aufarbeitung weiterhin gewährleistet. Zudem würden die Außenstellen der Stasi-Unterlagenbehörde in den östlichen Bundesländern erhalten. Aus der AfD hieß es hingegen, dass man sich nicht des Eindruckes erwehren könne, man wolle einen Schlussstrich unter dieses Kapitel der Geschichte ziehen.

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