AfD will neuen Gesetzentwurf zur Zukunft der Stasi-Akten
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion fordert den Bundestag auf, nicht über den Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung eines SED-Opferbeauftragten (19/23709) abzustimmen. In einem entsprechenden Antrag (19/24420) spricht sie sich dafür aus, den Gesetzentwurf „unberücksichtigt zu lassen“ und stattdessen einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen. So müsse beim Bundestag das Amt eines Bundesbeauftragten „für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, für deren Opfer und für die pädagogische Weitergabe gewonnener Erkenntnisse“ eingerichtet werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass keine Person in das Amt des Beauftragten gewählt werden kann, „die an entscheidender Stelle im System der SED-Diktatur und der Stasi an der Unterdrückung der Deutschen in der früheren Deutschen Demokratischen Republik beteiligt war“. Darüber hinaus soll in dem neuen Gesetzentwurf geregelt werden, dass der Bestand an Verwaltungsakten der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes als historische Quelle erhalten und der Forschung zugänglich gemacht wird.