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19.11.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1271/2020

Geschlechtsverändernde operative Eingriffe an Kindern

Berlin: (hib/MWO) Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zum „Verbot geschlechtsverändernder operativer Eingriffe an Kindern“, nach dem sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/23351) erkundigt, existiert nicht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24211). Sie geht davon aus, dass sich die Fragesteller mit ihren Fragen auf einen Anfang des Jahres vorgelegten Referentenentwurf des Bundesjustizministerium für ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen beziehen.

Der Gesetzentwurf diene der Umsetzung des Koalitionsvertrages, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Referentenentwurf habe auf den Erfahrungen aus einem im Jahre 2018 seitens des Bundesjustizministeriums durchgeführten Fachtags beruht. Zu diesem Referentenentwurf sei eine Länder- und Verbändebeteiligung durchgeführt worden. Daraufhin habe das Bundesministerium eine Vielzahl unterschiedlicher Rückmeldungen, vor allem aus Justiz, Ärzteschaft und Betroffenenverbänden erhalten. Um diesen Rechnung zu tragen, sei der Entwurf grundlegend überarbeitet worden. Der neue Entwurf sei als „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ am 23. September 2020 vom Kabinett verabschiedet worden und sei damit der Regierungsentwurf. Anders als der Referentenentwurf stelle der Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlicher auf das äußere Erscheinungsbild der inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmale des Kindes und deren beabsichtigte oder eintretende Änderung ab. Ziel des Gesetzentwurfs sei es, die Selbstbestimmung von Kindern mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig dem Einzelfall gerecht zu werden.

Die Fragesteller hatten unter anderem auf Kritik von Ärzteverbänden verwiesen.

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