Von aktuellen Cum/Ex-Geschäften nichts bekannt
Berlin: (hib/PST) Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass trotz einer Systemumstellung 2012 weiterhin Cum/Ex-Geschäfte und trotz einer weiteren Gesetzesänderung 2016 noch Cum/Cum-Gestaltungen möglich sind. Die AfD-Fraktion hatte in einer Kleinen Anfrage (19/23626) um eine Stellungnahme zur Aussage von Wissenschaftlern gebeten, wonach die Erstattung von nicht gezahlter Kapitalertragsteuer durch sogenannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich sei. In ihrer Antwort (19/24156) verweist die Bundesregierung allerdings auf eine noch andauernde Prüfung dieser Kapitalmarktgestaltungen durch eine neue Sondereinheit beim Bundeszentralamt für Steuern, die am 1. März 2020 ihre Arbeit aufgenommen habe. Die Frage nach der Gesamtzahl der zwischen 2018 und 2020 bekannt gewordenen Cum/Ex-Fälle beantwortet die Regierung mit einem Verweis auf früher erteilte Auskünfte.