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23.11.2020 Arbeit und Soziales — Anhörung — hib 1289/2020

Streit über den Status von Plattform-Arbeit

Berlin: (hib/CHE) Die Idee der Fraktion Die Linke, die Arbeit von Gig-Workern (ortsabhängige Plattformarbeit) wie die Arbeit von abhängig Beschäftigten einzustufen, stößt bei einigen Experten auf Zweifel. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagmittag deutlich, als zwei Anträge (19/16886; 19/22122) der Fraktion Die Linke zu Fragen der sozialen Sicherheit für Crowd-Worker auf der Tagesordnung standen. Als Crowd-Worker werden Menschen bezeichnet, die Arbeiten für digitale Plattformen erstellen und pro Auftrag für ihre Arbeit bezahlt werden. Die Diskussion unter Fachleuten dreht sich schon länger um die Frage, ob für diese Arbeit die gängigen Definitionen von Selbständigkeit zutreffen und wie eine bessere soziale und arbeitsrechtliche Absicherung erreicht werden kann beziehungsweise ob dies nötig ist.

Die Linke fordert in ihren Anträgen unter anderem einen Gesetzentwurf, der klarstellt, dass es sich bei Beschäftigten der Plattformökonomie grundsätzlich um Arbeitnehmer der Plattformbetreiber handelt. Auch soll eine Beweislastumkehr im Statusfeststellungsverfahren der Rentenversicherung festgelegt werden, so dass die Plattformbetreiber widerlegen müssen, dass eine abhängige Beschäftigung existiert.

In der Anhörung äußerten Experten unter anderem mit dem Verweis auf eine dünne statistische Datenlage Zweifel, ob eine Regulierung dieser Arbeitsformen sinnvoll sei. So sagte Lisa Allegra Markert von Bitkom - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., Plattformarbeit habe bisher noch keine Marktmacht und sei eher ein Randphänomen. „Es hat auch viele Vorteile, die meisten Plattformarbeiter sind zufrieden mit ihrer Arbeit“, ergänzte sie. Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V. betonte, es sei zwar ein wachsendes Phänomen, aber hauptsächlich ein nebenberufliches. „Die meisten Selbständigen sind gerne selbständig und wollen nicht per Zwang zu Angestellten werden“, so Lutz.

Vanessa Barth von der IG Metall betonte dagegen, es gebe sehr wohl „strukturelle Schieflagen“, so seien die Selbständigen gegen eine Kündigung ihres Accounts bei einer Plattform völlig machtlos. „Solche eine Kündigung hat die gleichen Auswirkungen wie die Kündigung eines Angestelltenverhältnisses“, sagte sie. Johanna Wenckebach, Arbeitsrechtlerin am Hugo Sinzheimer Institut, betonte, man könne nicht einfach feststellen, dass es sich bei Plattformarbeitern um Selbständige handele. Wenckebach unterstützte den Vorschlag der Beweislastumkehr im arbeitsrechtlichen Sinne, weil es bisher ein großes Ungleichgewicht beim Wissen über Abläufe gebe. Eine Beweislastumkehr im sozialrechtlichen Sinne bezeichnete Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung als „weder hilfreich noch sinnvoll“. „Zum einen ist der Begriff der Gig-Ökonomie noch zu unspezifisch, zum anderen würde eine auf diesen Bereich beschränkte Beweislastumkehr die Statusfeststellung noch verwaltungsaufwändiger und streitanfälliger machen“, heißt es dazu in der Stellungnahme der Rentenversicherung.

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