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25.11.2020 Petitionen — Ausschuss — hib 1300/2020

Generelles Verkaufsverbot von Himmelslaternen gefordert

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einem generellen Verkaufsverbot von Himmelslaternen. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Länderparlamenten zuzuleiten.

Ziel der Petition ist es - im Sinne des Verbraucherschutzes sowie der öffentlichen Sicherheit - gesetzliche Regelungen zu erreichen, die den Vertrieb von Himmelslaternen und vergleichbaren Produkten einschränken oder generell verbieten, um das Anwendungsverbot zu gewährleisten. Zudem wird eine Haftung von Online Handelsplattformen bei Verstößen gegen ein solches Verbot gefordert.

Zur Begründung wird unter anderem angeführt, dass seit 2009 deutschlandweit das Steigenlassen von Himmelslaternen (unbemannte Flugballons mit festen oder flüssigen Brennstoffen) insbesondere auf der Grundlage von Vorschriften über den Brandschutz sowie die Flugsicherheit verboten sei. Trotz dieses Verbotes würden, häufig ohne einen entsprechenden Hinweis, dennoch solche Produkte in Deutschland - meist über Marktplatz-Plattformen im Internet - vertrieben, heißt es in der Petition. Hierdurch werde dem uninformierten Verbraucher suggeriert, dass auch das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen erlaubt sei.

Von diesen Produkten gehen aber aus Sicht des Petenten erhebliche Gefahren für Menschen, Tiere und Sachen aus. Eine entsprechende Hinweispflicht allein wäre seiner Auffassung nach nicht ausreichend, da eine aktuelle Studie zeige, dass bereits jetzt die Überwachung des Online-Handels behördlich nicht gewährleistet werden könne.

Der Petitionsausschuss teilt die Sicht des Petenten, dass von Himmelslaternen unter anderem aufgrund ihrer erheblichen Brandgefahr sowie der Beeinträchtigung des bodennahen Flugverkehrs große Gefahren ausgehen, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Es sei daher richtig gewesen, Nutzung und Steigenlassen von Himmelslaternen in den vergangenen Jahren in Deutschland flächendeckend zu verbieten. Nicht verboten sei jedoch deren Verkauf. Ein solches Verbot sei laut einer Stellungnahme des BMWi aktuell auch nicht in Arbeit. Aufgrund der Gefahr, die von Himmelslaternen ausgehe, sei aber weiter zu beobachten, ob das Verbot des Steigenlassens von Himmelslaternen ausreichend sei, heißt es von Seiten des Ministeriums. .

Nach Auffassung des Ausschusses sollte diese widersprüchliche Rechtslage jedoch beseitigt werden. Die Abgeordneten unterstützen daher die Forderung des Petenten und sprechen sich für ein generelles Verbot des Verkaufs von Himmelslaternen, insbesondere online und über Handelsplattformen sowie für eine Haftung von Online-Handelsplattformen bei Verstößen gegen ein solches Verbot aus.

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