Antrag zum Gesundheitsschutz für Flüchtlinge abgelehnt
Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke ist im Innenausschuss mit einem Vorstoß zum „Gesundheitsschutz für Geflüchtete in Zeiten der Pandemie“ gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit sowie der AfD- und der FDP-Fraktion lehnte das Gremium am Mittwoch einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (19/24364) ab.
In der Vorlage fordert Die Linke die Bundesregierung auf, sich gegenüber den Bundesländern dafür einzusetzen, dass Flüchtlinge „nach Möglichkeit dezentral untergebracht werden“ und von einer Ausnahmebestimmung zur Beendigung einer verpflichtenden Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen häufiger Gebrauch gemacht wird. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion gegenüber den Bundesländern auf die Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Unterbringung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften und auf alternative Unterbringungen etwa in Jugend- und Freizeitheimen drängen.
Zudem fordert die Linksfraktion einen Gesetzentwurf, mit dem die „Vorgaben zur verpflichtenden Unterbringung von Asylsuchenden beziehungsweise Geflüchteten in großen Erstaufnahmeeinrichtungen“ zurückgenommen werden und eine möglichst dezentrale Unterbringung zur Regel gemacht wird. Auch soll sich die Bundesregierung laut Vorlage im Rahmen der Innenministerkonferenz für Abschiebungsstoppregelungen einsetzen, in deren Folge alle in Abschiebehaft befindlichen Personen entlassen werden sollen.
Ferner soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) dem Antrag zufolge angewiesen werden, Überstellungen in andere EU-Staaten auszusetzen. Darüber hinaus plädiert die Fraktion für die Entwicklung „praxisnaher Modelle“, wie Menschen ohne Aufenthaltsstatus „ein sicherer und anonymer Zugang zu Test-, Behandlungs- und Quarantänemöglichkeiten zur Verhinderung einer Weiterverbreitung etwaiger Infektionen und zur Behandlung individueller Erkrankungen im Zusammenhang der Corona-Pandemie gewährleistet werden kann“.