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25.11.2020 Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen — Ausschuss — hib 1304/2020

Keine Mehrheit für Anträge zu Studierenden-Wohnen

Berlin: (hib/PEZ) Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch mehrere Oppositionsanträge zum studentischen Wohnen abgelehnt. Keine Mehrheit fand zunächst ein Vorstoß der FDP-Fraktion (19/23927), bei dem es um eine Offensive für den Bau gemeinschaftlicher Studierenden- und Auszubildendenwohnheime geht. Alle Fraktionen außer den Antragstellern lehnten den Antrag ab. Bei einem Antrag der Linksfraktion für einen „Hochschulsozialpakt“ (19/14154) enthielten sich die Grünen, die anderen Fraktionen votierten mit Nein. Ähnlich erging es den Grünen mit ihrem Vorstoß zu einer „Offensive für bezahlbaren Wohnraum“ (19/13551), hier enthielt sich die Linke bei Ablehnung der anderen Fraktionen.

„Wir wollen alle, die mit Bildung zu tun haben, unter einem Dach zusammenbringen“, hatte zuvor ein FDP-Abgeordneter für den Antrag seiner Fraktion geworben. Die Wirtschaft tue viel dafür, Azubis in Wohnheimen unterzubringen, nun müsse man über zusätzliche Mittel nachdenken, die auch Studierende einschließen. Die FDP möchte Entwickler derartiger Projekte von der Grunderwerbsteuer befreien, plädiert für die Umnutzung nicht mehr benötigter Gewerbeeinheiten und regt an, über eine neue Normenordnung für solche Unterkünfte nachzudenken.

Eine Vertreterin der Linksfraktion fand die Idee gemeinschaftlicher Wohnheime interessant, den Rest des Antrags nicht. Sie verwies auf die stark steigenden Mieten in Deutschland und forderte schnell mehr öffentlich finanzierte Wohnheimplätze. Außerdem müsse das Bafög erhöht werden: Es dürfe nicht der Geldbeutel der Eltern sein, der über die Aufnahme eines Studiums entscheidet.

Die Grünen möchten die Studierendenwerke stärken. Ein Abgeordneter forderte die Neuauflage eines Bund-Länder-Programms, über das entsprechend Fördermittel bereitgestellt werden sollen. Beim Thema Bafög regte er eine regionale Staffelung an, wie sie beim Wohngeld praktiziert werde.

Die Länder sah auch eine Vertreterin der Fraktion CDU/CSU in der Pflicht. Seit der Grundgesetzänderung im vergangenen Jahr erhielten die Länder wieder Unterstützung vom Bund für die soziale Wohnraumförderung. Die Finanzhilfen müssten die Länder nutzen, so die Abgeordnete. Schließlich lägen Kompetenz und Verantwortung bei den Ländern, auch deswegen seien die Oppositionsanträge abzulehnen. Ähnlich sah dies eine SPD-Abgeordnete. Sie machte eine „Ansage an die Länder: Ihr müsst handeln.“

Die AfD-Fraktion lehnte die Anträge mit der Begründung ab, hier solle Klientelpolitik betrieben werden. Dabei bräuchten alle bezahlbaren Wohnraum, Familien genauso wie Studierende. „Es geht darum zu bauen, egal für wen“, sagte der AfD-Abgeordnete.

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