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25.11.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 1307/2020

Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss

Berlin: (hib/MWO) Mit einer Reihe von Gesetzentwürfen hat sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 113. Sitzung am Mittwoch befasst. Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) empfahl er die Annahme von drei Vorlagen der Bundesregierung.

Nach intensiver Debatte empfahl der Ausschuss einstimmig die Annahme des geänderten Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (19/20348), über den das Plenum am Freitag abstimmen soll. Laut Entwurf stellt sich die Situation bei den geltend gemachten Inkassokosten immer noch sehr unbefriedigend dar. Ebenfalls angenommen wurde ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bis zum 31. März 2021 zu prüfen, wie eine weitere wirksame Zentralisierung der Aufsicht über Inkassodienstleister realisiert werden kann. Dabei sollte insbesondere auch die Möglichkeit einer im Einvernehmen mit den Ländern erfolgenden Zuständigkeitsübertragung auf den Bund in Betracht gezogen werden. Bis zum 31. März 2021 soll ein Vorschlag vorgelegt werden, der darlegt, wie die im Bereich des Identitätsdiebstahls bestehenden Regelungslücken geschlossen werden können. Anträge von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (19/20345, 19/20547, 19/6009) zum Thema wurden abgelehnt. In der Diskussion machten Koalitionsvertreter geltend, dass de Entwurf nach der Sachverständigenanhörung an vielen Stellen verbessert worden sei. Für die Opposition geht der Entwurf nicht weit genug und ist verbesserungswürdig.

Eine längere Diskussion entspann sich auch um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (19/23484, 19/24229), der anschließend ebenfalls einstimmig zur Annahme empfohlen wurde. Änderungsanträge zu diesem Thema von AfD und Grünen sowie ein Antrag der Grünen, mit dem die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA)weiter zurückgestellt werden soll (19/23153), wurden abgelehnt. Der mit einer Vielzahl von Änderungen angenommene Entwurf sieht mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb eine Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung vor. Auch die Honorare von Sachverständigen und Dolmetschern sowie die Entschädigungen für ehrenamtliche Richter sowie für Zugen sollen angepasst werden. Der Entwurf steht ebenfalls am Freitag zur Abstimmung im Plenum.

Gegen die Stimmen der AfD empfahl der Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (19/22847), über das der Bundestag am Donnerstag abschließend berät. Das Gesetz enthält dem Entwurf zufolge die Zustimmung zu dem Übereinkommen und bildet den Schlussstein der Reform des europäischen Patentsystems. Ein Antrag der AfD-Fraktion, zu der Vorlage eine Anhörung durchzuführen, wurde abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt wurde nach kurzer Diskussion ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Übertragung der Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungen in Forderungen und andere Vermögenswerte auf Gerichtsvollzieher (19/22190). Dafür stimmten lediglich die AfD-Abgeordneten.

Der bereits mehrfach abgesetzte Antrag der Grünen, das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität unverzüglich verfassungskonform auszugestalten (19/22888), wurde erneut von der Tagesordnung genommen. Zu den aktuellen Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht empfahl der Ausschuss dem Plenum, mit Ausnahme des Verfahrens 19/81 (Rechtsvoraussetzung der sogenannten Triage), das zurückgestellt werden soll, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt abzusehen.

Auf Antrag der Fraktion der FDP berichtete Justiz-Staatssekretär Christian Lange (SPD) über die Nutzungsakzeptanz des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Diese sei sehr hoch. Die Quote der Erstregistrierungen liege bei 77 Prozent. Betrachte man ausschließlich die der niedergelassenen Anwälte, betrage sie 81 Prozent. Bei den Syndikusanwälten liege sie bei 54 Prozent. Christoph Sandkühler, Vorsitzender des Anwenderbeirats bei der Bundesrechtsanwaltskammer, sagte, dass es hier und da Probleme bei Übertragung gebe, die aber mehr im Bereich der Justiz anzusiedeln seien. Nennenswerte Probleme im Bereich des beA-Systems seien ihm nicht bekannt.

Der Ausschuss beschloss die Einbeziehung eines Antrags der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Juristische Ausbildung reformieren, Transparenz und Qualität erhöhen und Chancengleichheit gewährleisten“ in die für den 11. Dezember 2020 anberaumte öffentliche Anhörung zu einem FDP-Antrag zum Thema „Rechtsstandort Deutschland stärken - Juristische Ausbildung an das digitale Zeitalter anpassen“. In die bereits beschlossene öffentliche Anhörung zu dem Grünen-Antrag „Mieterschutz stärken - Kündigungsschutz und Minderungsrecht gerade in Zeiten der Pandemie verbessern“ am 9. Dezember 2020 sollen die beiden Anträge der Linken „Keine Kündigung für Mieterinnen und Mieter über 70 Jahre“ und „Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter verbessern“ einbezogen werden. Das Thema steht am 26. November erstmals auf der Tagesordnung des Plenums. Am 16. Dezember 2020 soll eine öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (19/24445) stattfinden. Ein Antrag der Fraktionen Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, Livestreaming bei öffentlichen Anhörungen während der Corona-Pandemie zu erlauben, wurde abgelehnt.

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