FDP will Registermodernisierung ohne Steuer-ID
Berlin: (hib/STO) „Verfassungskonforme Registermodernisierung - Ohne steuerliche Identifikationsnummer“ lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/24641), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wendet sich die Fraktion gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung“ (19/24226).
Dieser Entwurf des sogenannten „Registermodernisierungsgesetzes“ sehe „im Kern vor, dass die Steuer-ID nach Paragraph 139 b der Abgabenordnung künftig als einheitliches Personenkennzeichen in derzeit 51 vorgesehene Register eingeführt wird, die für die Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes von besonderer Bedeutung sind“, führt die Fraktion in der Vorlage aus. Das Bundesverfassungsgericht habe indes bereits in seinem „Volkszählungsurteil“ aus dem Jahr 1983 festgelegt, dass „eine umfassende Registrierung und Katalogisierung der Persönlichkeit durch die Zusammenführung einzelner Lebens- und Personaldaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen der Bürger“ verfassungswidrig wäre (1 BvR 209/83, BVerfGE 65, 1 (53)). Als Beispiel für eine solche unzulässige Erstellung von Persönlichkeitsprofilen nenne das Bundesverfassungsgericht die Einführung eines einheitlichen Personenkennzeichens.
Die Bundesregierung wird daher in dem Antrag aufgefordert, „nicht die Steuer-ID und auch keinen anderen einheitlichen, bereichsübergreifenden Identifier, der auf eine einheitliche Personenkennziffer hinausläuft, im Rahmen der Registermodernisierung einzuführen“, weil dies gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil verstoße. Vielmehr soll sie nach dem Willen der Fraktion einen neuen Gesetzentwurf vorlegen, „der nicht die Verwendung der Steuer-ID zur Umsetzung der Registermodernisierung vorsieht“.