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Deutscher Bundestag - Archiv

26.11.2020 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 1317/2020

Behörden sahen keine besondere Gefahr für Weihnachtsmärkte

Berlin: (hib/WID) Die deutschen Sicherheitsbehörden sind 2016 nicht davon ausgegangen, dass für Weihnachtsmärkte eine besondere Gefährdung durch radikalislamische Anschläge bestand. „Man war hinreichend dafür sensibilisiert, dass Weihnachtmärkte vulnerabel sind, aber nach unserer damaligen Bewertung war das Risiko, dort zum Opfer zu werden, gleich groß wie bei anderen Menschenansammlungen“, sagte ein leitender Beamter des Bundesinnenministeriums am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“). Der heute 49-jährige Ministerialrat Jens K. steht in der Abteilung Öffentliche Sicherheit (ÖS) an der Spitze der Arbeitsgruppe Internationaler Terrorismus und Extremismus.

Das Bundeskriminalamt (BKA) gebe in jeder Wintersaison eine eigene Einschätzung zur Gefährdung von Weihnachtsmärkten ab, berichtetete der Zeuge. Diese sei 2016 nicht anders ausgefallen als in den Jahren zuvor. Auch dass damals nur drei Wochen vor dem Attentat des Tunesiers Anis Amri auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz in Frankreich ein vergleichbarer Anschlag gescheitert war, habe an dieser Bewertung nichts geändert.

Zwar könne man sich vorstellen, dass Weihnachtsmärkte für islamistische Terroristen ihres Symbolgehalts wegen besonders attraktive Ziele darstellten, räumte der Zeuge ein. Erfahrungsgemäß sei dies aber nicht der Fall. Dschihadistische Attentäter schlügen in der Regel dort zu, wo sich eine Gelegenheit biete. So hätten damals auch die Empfehlungen des sogenannten Islamischen Staates (IS) für seine Anhänger in Europa gelautet: „Macht es irgendwo, wo es euch passt.“ Der IS habe nicht zwischen höher- und geringerwertigen Zielen unterschieden: „Symbolik war nicht der primäre handlungsleitende Gesichtspunkt.“

Bei ihren Bemühungen um Terrorprävention hätten die deutschen Behörden durchaus auch Schlussfolgerungen aus Vorkommnissen in anderen europäischen Ländern gezogen. So sei nach dem Massaker an der Redaktion des französischen Satiremagazins Charlie Hebdo im Januar 2015 festgestellt worden, dass die deutsche Polizei auf vergleichbare Angriffe unter Einsatz von Kriegswaffen nicht angemessen vorbereitet war. In der Folge sei die Ausrüstung „deutlich verbessert“ worden.

Nach dem Anschlag in Nizza, wo im Juli 2016 ein Islamist am Steuer eines Lastwagens über die Uferpromenade gerast war und zahlreiche Menschen in den Tod riss, sei im Bundesinnenministerium und zwischen Bund und Ländern in den Innenministerkonferenz die Frage zur Sprache gekommen, wie sich Fußgängerzonen etwas durch Betonpoller besser sichern ließen: „Man hat sich schon Gedanken darüber gemacht, was man Sinnvolles tun konnte.“

K. berichtete auch über die Reaktion in seinem Hause auf Vorwürfe, die ein nordrhein-westfälischer Kriminalhauptkommissar im November 2019 vor dem Ausschuss gegen die Führung des BKA und das Innenministerium erhoben hatte. Der Zeuge hatte damals von einem Vieraugengespräch mit einem BKA-Kollegen berichtet, dem zufolge es eine Anweisung „von ganz oben“ gab, einen hochkarätigen V-Mann des Düsseldorfer Landeskriminalamts im radikalislamischen Milieu „totzuschreiben“.

Er habe wohl am selben Abend aus den Medien davon erfahren, sagte K.: „Ich konnte das nicht wirklich einordnen. Der zweite Gedanken war: Quatsch.“ Am frühen Morgen des Folgetages habe im Ministerium eine Krisensitzung mit dem zuständigen Abteilungsleiter stattgefunden, der der betroffene BKA-Beamte zugeschaltet gewesen sei. Dieser habe erklärt, ein Vieraugengespräch des geschilderten Inhalts habe es nie gegeben. Die Runde habe beschlossen, der Beamte solle seine Darstellung in einer dienstlichen Erklärung zusammenfassen. Zudem sollte ein energisches Dementi an die Medien gehen.

„Wir dachten, dass das der beste Weg wäre, diese Dinge aus der Welt zu schaffen“, sagte der Zeuge. Dass die Glaubwürdigkeit der dienstlichen Erklärung dann angezweifelt wurde, habe niemand erwartet. Die massive Reaktion sei wegen der „absehbaren Pressewelle“ geboten gewesen: „Im Raum stand, dass ein Bundesminister des Inneren die Anweisung erteilt, eine Quelle totzuschreiben.“ Seine Erfahrung sei, so der Zeuge, „wenn bestimmte Dinge mit einem gewissen Drive den Weg in die Presse gefunden haben, dass man das nicht so schnell wieder ausgeräumt kriegt“.

26.11.2020 Kultur und Medien — Antrag — hib 1317/2020

AfD: Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus aufheben

Berlin: (hib/AW) Die AfD fordert die Bundesregierung auf, den „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus“ aufzugeben. In ihrem Antrag (19/24654) spricht sie sich zudem gegen das Konzept des „Rassismus ohne Rassen“ beziehungsweise des „Kulturrassismus“ wegen „wissenschaftlicher Unhaltbarkeit und “gesellschaftsspaltenden Konsequenzen„ aus. Stattdessen müsse die ursprüngliche Bedeutung des Begriffs Rassismus als aggressive Ideologie, “die von der genetisch bedingten Ungleichwertigkeit des Menschen ausgeht und zur Legitimation von Unterdrückungsverhältnissen herangezogen wurde„, in das Zentrum der öffentlichen Debatte gerückt werden.

Das Konzept des “Rassismus ohne Rasse„ gehe von einem Rassismus aus, bei dem das Wort “Rasse„ durch Kultur, Ethnie, Volk oder Nation ersetzt werde, schreibt die AfD in ihrem Antrag. Dies führe aber zu einer Entgrenzung des Rassismusbegriffs, an deren Ende durch Zensur und Sprachlenkung die Grenzen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit immer enger gezogen würden. “Das Beharren auf dem kulturellen Erbe und damit auf einer Substanz des Deutschen oder auch Basisidentität„ dürfe aber nicht als Kulturrassismus diffamiert werden.