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27.11.2020 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 1320/2020

Ex-Abteilungsleiter nimmt Minister in Schutz

Berlin: (hib/WID) Ein früherer Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium hat den damaligen Minister Thomas de Maizière vehement gegen den Verdacht verteidigt, er habe 2016 einen Informanten des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts (LKA) zum Schweigen bringen wollen. „Es wäre geradezu absurd, wenn ein Minister einen solchen Vorgang kennt und sagt, den schreibt ihr tot“, sagte Ministerialdirigent Stefan K. am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“). Der heute 62-jährige Zeuge war acht Jahr lang Leiter der Abteilung Öffentliche Sicherheit (ÖS), bevor er im Januar 2020 in die Funktion eines „Sonderberaters für Prävention“ wechselte.

K. bezog sich auf einen Vorgang, der sich am 14. November 2019 im Untersuchungsausschuss abgespielt hatte. Damals schilderte ein Zeuge aus dem Düsseldorfer LKA, Kriminalhauptkommissar M., eine Meinungsverschiedenheit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) über die Einschätzung der Zuverlässigkeit eines Informanten im radikalislamischen Milieu, der von der nordrhein-westfälischen Polizei unter der Bezeichnung „VP01“ geführt wurde. In diesem Zusammenhang habe ihm ein BKA-Kollege unter vier Augen anvertraut, die VP01 solle auf Anweisung „von ganz oben“ „totgeschrieben“ werden. Als Urheber der Anweisung sollen die BKA-Spitze und das Innenministerium, namentlich de Maizière, genannt worden sein.

K. berichtete, ein Beamter seines Ministeriums, der als Beobachter zum Ausschuss abgeordnet war, habe ihn noch am selben Abend über die Aussage des Zeugen M. unterrichtet. Er habe die Information „einigermaßen verblüfft“ zur Kenntnis genommen und für den nächsten Morgen eine Telefonkonferenz mit dem BKA anberaumt. Er habe „aus dem Mund“ des betroffenen Kriminalhauptkommissars K. hören wollen: „Was ist aus seiner Erinnerung dran an dem, was M. am Vortag geäußert hat?“ Er habe damit seine Dienstpflicht als damals Verantwortlicher für die Rechts- und Fachaufsicht über das BKA wahrgenommen.

Während der Besprechung in seinem Büro habe er unter den Teilnehmern „ungläubiges Kopfschütteln“ über den Auftritt des Zeugen M. registriert. „Was erzählt der denn da, wo kommt das her?“, sei die Frage gewesen. Den BKA-Beamten Klein habe er eine Stunde lang „deutlich und intensiv befragt, ich habe ihm richtig auf den Zahn gefühlt, denn der Vorwurf im Raum, der hatte schon was“. Der Mann habe nach seinem Eindruck glaubhaft versichert, ein Vieraugengespräch des geschilderten Inhalts habe nie stattgefunden. Er habe daraufhin entschieden, mit einem „harten Dementi“ an die Öffentlichkeit zu gehen, sagte K.. Er habe sich damit auch vor den BKA-Beamten stellen wollen, dem gegenüber er eine Fürsorgepflicht empfunden habe.

Er habe davon absehen müssen, den Standpunkt des Zeugen M. persönlich zu erfragen. Zum einen habe er sich nicht in die Ermittlungsarbeit des Untersuchungsausschusses einmischen dürfen. Zum anderen sei er als Vertreter eines Bundesministeriums nicht befugt gewesen, mit einen nordrhein-westfälischen Landesbeamten direkten dienstlichen Kontakt aufzunehmen. Er habe aber eine Stellungnahme de Maizières eingeholt. Dieser habe erwartungsgemäß das Dementi bestätigt und hinzugefügt, „selbstverständlich hätte er so etwas nie getan“, sagte K.: „Ein Minister müsste mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn er sich so verhalten würde. Er kann doch nicht ernsthaft professionellen Ermittlern so reingrätschen.“

Selber habe er von den Vorgängen um den Informanten des Düsseldorfer LKA erst im Laufe des Jahres 2017 nach dem Anschlag des Tunesiers Anis Amri auf dem Berliner Breitscheidplatz erfahren, betonte K.: „Ich schließe absolut aus, dass ich 2016 etwas von der VP01 wusste. Ich hatte auch von Amri, seiner Vita, nie etwas gehört.“

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