Grundrecht auf menschenwürdige Arbeit
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will ein Grundrecht auf menschenwürdige und existenzsichernde Arbeit im Grundgesetz verankern. Das ist das Ziel ihres Gesetzentwurfes (19/24692), in dem sie kritisiert, dass der Sozialstaat seine Aufgaben nur unzureichend erfülle. Als Folge der Corona-Pandemie beschleunige sich jedoch die wirtschaftliche Krise und das Ausmaß für den Arbeitsmarkt sei nicht absehbar, schreiben die Abgeordneten. Eine gute Arbeit und soziale Sicherheit, insbesondere in Krisenzeiten, und ökologische Nachhaltigkeit seien die Leitplanken eines sozial-ökologischen Umbaus hin zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft und für ein selbstbestimmtes Leben unabdingbar, heißt es im Entwurf.
Die Fraktion verlangt deshalb, den Artikel 12 des Grundgesetzes um folgenden Absatz zu ergänzen: „Im Mittelpunkt des Arbeits- und Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen seines Vertragspartners oder Dienstherrn. Jedermann hat ein Recht auf menschenwürdige und existenzsichernde Arbeit und Ausbildung. Ein Arbeitslohn ist existenzsichernd, wenn er mindestens einen angemessenen Lebensunterhalt sichert.“