Linke will Selbständige besser schützen
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/24691) eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Selbständige. Sie begründet dies unter anderem damit, dass die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nicht nur abhängig Beschäftigte sondern auch viele Selbstständige schwer getroffen habe. Viele in Not geratende Selbstständige seien plötzliche damit konfrontiert, Grundsicherung beantragen zu müssen, was einen gravierenden Einschnitt des zuvor erzielten Einkommens bedeute. Da eine Prüfung der Bedarfsgemeinschaft weiter gelte, würden viele Solo-Selbstständige zudem durch das Raster fallen. Dem könne die Einbeziehung von Selbstständigen in die Arbeitslosenversicherung entgegenwirken, schreiben die Abgeordneten.
Sie fordern konkret, die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige so zu reformieren, dass Beitragsbemessung und Leistung sich an ihrem tatsächlichen Einkommen orientieren: So sollen die Beiträge nach dem tatsächlichen Einkommen (Gewinn vor Steuern) bemessen werden. Zudem soll die Bundesregierung prüfen, welche Möglichkeiten sich anbieten, einerseits eine Überlastung kleiner Unternehmen und Solo-Selbstständiger durch den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu verhindern und andererseits die Auftraggeber in einem Umfang am Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu beteiligen, der im Wesentlichen dem Arbeitgeberanteil entspricht. Außerdem soll das beitragspflichtige tatsächliche Einkommen der Leistungsbemessung zugrunde liegen. Auch sollen alle Selbstständigen obligatorisch in den Schutz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung einbezogen werden.