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30.11.2020 Finanzen — Antwort — hib 1325/2020

Vergütung in Unternehmen mit Staatsbeteiligung

Berlin: (hib/PST) Die Vergütung der Geschäftsführungen von Unternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes können grundsätzlich in öffentlich zugänglichen Quellen eingesehen werden. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24237) auf eine Kleine Anfrage (19/23720) der FDP-Fraktion, in der sich diese nach der Vorstandsvergütung in 47 solchen Gesellschaften erkundigt hatte. Die Regierung nennt als Quelle in erster Linie den jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht des Bundes, in dem die Gesamtvergütung jedes Mitglieds der Geschäftsführung individualisiert, aufgeteilt nach Fixgehalt, variabler Vergütung, zusätzlicher Fixvergütung (personenbezogenen Aufwendungen) sowie die Aufwendungen für die Altersversorgung dargestellt werde. Die Beteiligungsberichte könnten auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums aufgerufen werden. Sodann verweist die Regierung darauf, dass die Unternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes gehalten seien, einen Corporate-Governance-Bericht zu erstellen, in dem die Gesamtvergütung jedes Mitglieds der Geschäftsführung nach Vergütungskomponenten aufgeteilt und in allgemein verständlicher Form dargestellt seien. Diese Berichte seien meist auf der Internetseite des Unternehmens einsehbar, teilweise auch über den Bundesanzeiger abrufbar. Über diesen seien auch die Jahresabschlüsse der Unternehmen abrufbar, in deren Anhang jeweils auch die Bezüge der Geschäftsführung einsehbar seien. Darüber hinausgehend berichtet die Bundesregierung auf entsprechende Fragen der FDP-Fraktion hin, dass die Mitglieder der Geschäftsführung fast aller dieser Unternehmen Anspruch auf einen Dienstwagen und teilweise auch einen Fahrer haben.

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