Beratungsvereinbarungen richten sich nach Vergaberecht
Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) richtet sich eigenen Angaben zufolge beim Abschluss von Beratungsvereinbarungen nach den Regelungen des Vergaberechts. Eine Prüfung, ob durch den Abschluss von Beratungsvereinbarungen ehemalige Bedienstete oder Pensionäre des Bundes Zahlungen erhalten könnten, sei nach den Bestimmungen des Vergaberechts nicht vorgesehen und finde daher nicht statt, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/24554) auf eine Kleine Anfrage (19/24150) der FDP-Fraktion.
Das BMZ definiere externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Grundlage der einheitlich für alle Bundesministerien geltenden Bestimmungen gemäß der Beschlüsse des Haushaltsausschusses vom 28. Juni 2006 und des Rechnungsprüfungsausschusses vom 10. März 2017. heißt es darin weiter.