Nur ein Beratungsauftrag an ehemaligen Ministerialbeamten
Berlin: (hib/PST) Das Bundesfinanzministerium hat seit 2013 in einem einzigen Fall einen Beratungsauftrag an einen ehemaligen Mitarbeiter vergeben. Dies teilt sie in der Antwort (19/24474) auf eine Kleine Anfrage (19/24051) der FDP-Fraktion mit, die nach solchen Auftragsvergaben an Bedienstete im Ruhestand gefragt hatte. 2015 sei ein pensionierter Sachbearbeiter mit der Prüfung der Funktionsfähigkeit, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Rechts- und Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns eines Referats beauftragt worden und habe dafür 11.000 Euro erhalten. In ihrer Vorbemerkung hebt die Regierung hervor, dass die Abgeordneten lediglich nach Beratungsaufträgen gefragt habe, die direkt an ehemalige Mitarbeiter vergeben worden seien. Deshalb bezögen sich ihre Angaben nicht auf mögliche Aufträge an Unternehmen, die ehemalige Bundesbedienstete oder Pensionäre beschäftigten.