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03.12.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 1345/2020

Nervenkampfstoff-Nachweis im Fall Nawalny

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet die Vergiftung des russischen Oppositionspolitikers Alexej Nawalny mit einem chemischen Nervenkampfstoff als einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ). Das geht aus der Antwort (19/24493) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (19/23352). Unter anderem verpflichte das CWÜ die Vertragsstaaten, unter keinen Umständen jemals chemische Waffen zu entwickeln, herzustellen, auf andere Weise zu erwerben, zu lagern oder zurückzubehalten oder chemische Waffen an irgendjemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben. Es untersage den Mitgliedsländer chemische Waffen einzusetzen, militärische Vorbereitungen für den Einsatz chemischer Waffen zu treffen oder irgendjemanden in irgendeiner Weise zu unterstützen, zu ermutigen oder zu veranlassen, Tätigkeiten vorzunehmen, die einem Vertragsstaat aufgrund dieses Übereinkommens verboten sind.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, habe sie „nach dem zweifelsfreien Nachweis der Vergiftung von Alexej Nawalny mit einem chemischen Nervenkampfstoff“ die dafür zuständige Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) eingeschaltet.

Bei dem Angriff zum Nachteil von Alexej Nawalny handle es sich um eine mutmaßlich in Russland begangene Tat gegen einen russischen Staatsangehörigen, heißt es in der Antwort weiter. Somit seien allein die Strafverfolgungsbehörden der Russischen Föderation zuständig, diese Straftat zu verfolgen. Die Bundesregierung habe Russland wiederholt dazu aufgerufen, sich zum Fall Nawalny zu erklären und darzulegen, „wie ein russischer Staatsangehöriger auf russischem Territorium mit einem chemischen Nervenkampfstoff vergiftet werden konnte“.

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