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04.12.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 1348/2020

Länder für Reaktivierung alter Schienenstrecken zuständig

Berlin: (hib/HAU) Die Reaktivierung alter Schienenstrecken kann laut Bundesregierung einen Beitrag zur Stärkung der Schiene leisten. Dies sei ein zentrales Anliegen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), heißt es in der Antwort (19/24290) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23459). Stillgelegte Strecken könnten Engpässe ausgleichen. Somit könnten Impulse im Regionalverkehr zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land gesetzt werden.

Die Entscheidung für eine Reaktivierung liege in der Zuständigkeit der Länder beziehungsweise der zuständigen Aufgabenträger, da es sich in der Regel um Nahverkehrsstrecken handle, schreibt die Bundesregierung. Voraussetzung sei, dass eine entsprechende Verkehrsnachfrage besteht, die eine Wirtschaftlichkeit der Reaktivierung ergibt. Der Bund werbe dafür, dass bei der Reaktivierung von regionalen Schienenstrecken die Wiederaufnahme von Schienengüterverkehr stärker berücksichtigt wird, heißt es in der Vorlage.

Außerdem unterstütze der Bund die Länder in Milliardenhöhe bei ihren Nahverkehrsaufgaben. Diese Mittel würden in den kommenden Jahren deutlich erhöht. „Allein die Mittel zur Gemeindeverkehrsfinanzierung (GVFG) werden in den kommenden Jahren versechsfacht: von 336 Millionen in 2019 auf zwei Milliarden in 2025.“

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