Neue Vorschriften für Großfeuerungsanlagen
Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung will die Anforderungen an Großfeuerungsanlagen neu regeln und damit die Vorgaben des Durchführungsbeschlusses umsetzen, den die Europäische Kommission 2017 erlassen hat. Zu diesem Zweck hat sie dem Bundestag die Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (19/24906) übersandt. Ziel der Verordnung ist es unter anderem, die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verringern und die Freisetzung von Quecksilber zu minimieren. Die Verordnung bedarf aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes der Beteiligung des Bundestags.