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04.12.2020 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 1351/2020

Bewährte Lastenverteilung

Berlin: (hib/CHE) Die Erwartungen an das im Jahr 2008 installierte neue System der Renten-Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften haben sich erfüllt. Das geht aus einer Unterrichtung (19/24775) zum Bericht der Bundesregierung 2020 über die Wirkungen der gemeinsamen Tragung der Rentenlast in der gesetzlichen Unfallversicherung hervor. Das System führe zu einer spürbaren finanziellen Entlastung traditioneller Gewerbezweige mit rückläufiger Tendenz oder besonders hohen Rentenlasten aus früheren Jahrzehnten wie Bergbau, Bau, Stahl oder Steinbruch. Prosperierende Wirtschaftsbereiche wie die Dienstleistungsbranchen, der Energiebereich oder die Gesundheitsbereiche würden demgegenüber stärker zu einer solidarischen Lastenverteilung herangezogen, schreibt die Regierung weiter.

Es handele sich um ein selbstregulierendes und damit nachhaltiges System, das mit der Abkehr von starren Grenzwerten auf die sich ständig verändernden strukturellen Bedingungen reagiere. Das prägende Prinzip risikogerechter Beiträge bei Wahrung der grundsätzlichen Eigenverantwortung der einzelnen Gewerbezweige für die von ihnen verursachten Rentenlasten bleibe gewahrt. Der besonderen Interessenlage von kleinen Betrieben sowie von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen werde durch besondere Regelungen Rechnung getragen. Die Durchführung der Lastenverteilung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung habe sich bewährt. Der Verwaltungsaufwand sei niedriger als ursprünglich angenommen, heißt es zusammenfassend in der Unterrichtung.

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