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04.12.2020 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 1351/2020

Einfluss auf Gesetz zur Rentenübersicht

Berlin: (hib/CHE) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Digitale Rentenübersicht wurde nach den üblichen, transparent gestalteten Verfahren ausgearbeitet. Das betont die Regierung in ihrer Antwort (19/24826) auf eine Kleine Anfrage (19/24305) der Fraktion Die Linke. Darin heißt es unter anderem: Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung erfolge auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden. Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. „Es ist üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können. Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe werden auf der Internetseite des federführenden Ressorts sukzessive veröffentlicht“, schreibt die Regierung weiter und betont, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

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