Linke fragt nach Einfluss von Interessenvertretern
Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke hat eine weitere Kleine Anfrage (19/24720) zum Thema Einflussnahme von Interessenvertretern auf Gesetzentwürfe der Bundesregierung gestellt. Dabei handelt es sich um den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021) (Bundesratsdrucksache 565/20). Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des Gesetzesvorhabens bei der Bundesregierung eingegangen sind, nach welchen Kriterien externe Dritte an der Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf beteiligt wurden und ob deren Vorschläge sowie Gutachten und Ähnliches Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben.
Weiter fragen die Abgeordneten, welche vereinbarten dienstlichen Kontakte von Mitgliedern beziehungsweise Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben stattgefunden haben. Wie es in der Anfrage heißt, wissen die Mitglieder des Bundestages nach Einschätzung der Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhen. Grundsätzlich sei der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten wichtig, und deren Positionen sollten auch berücksichtigt werden. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.