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07.12.2020 Haushalt — Unterrichtung — hib 1358/2020

Länder für Aussetzung der Schuldenbremse 2021

Berlin: (hib/FNO) Der Bundesrat teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass auch im Jahr 2021 eine „außergewöhnliche Notsituation“ durch die Corona-Krise festgestellt werden kann. Dadurch können die Beschränkungen zur Kreditaufnahme nach Artikel 109 und 115 GG im Haushalt 2021 entfallen. Das geht aus einer Unterrichtung (19/22602) der Bundesregierung zum „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021“ hervor. Die Länder erwarten weitere Unterstützung durch den Bund, etwa bei den zusätzlichen Haushaltsbelastungen durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und bei der Erstattung von Umsatzsteuerausfällen.Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern gebe es bei der Verwendung der EU-Mittel aus dem Just Transition Fund (JTF). Die Länder wollen die Gelder zusätzlich zu den nationalen Fördermitteln erhalten und sprechen sich auch gegen ein JTF-Bundesprogramm aus. Die Bundesregierung hingegen möchte die EU-Mittel im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) einsetzen, da beide Maßnahmen darauf zielen, Regionen beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen. Zudem sei die Höhe der nötigen Unterstützung durch die eingesetzte Kohle-Kommission eindeutig ermittelt worden. Zusätzliche Ausgaben seien somit haushaltspolitisch nicht geboten.

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