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09.12.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1364/2020

Grüne fordern Registermodernisierung ohne Steuer-ID

Berlin: (hib/STO) „E-Government entschlossen vorantreiben - Registermodernisierung verfassungskonform umsetzen“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25029), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wendet sich die Fraktion gegen den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung“ (19/24226) und verweisen auf „schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken“ gegenüber dem Vorgehen der Regierung bei der Registermodernisierung.

Alle Bedenken drehten sich im Kern um die Frage, ob die sogenannte Steuer-ID als registerübergreifender ,Identifier' mit verfassungsrechtlichen Vorgaben zu vereinbaren ist und ob bestehende Schutzmechanismen wie beispielsweise strenge Zweckbindungen ausreichen, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden und die informationelle Selbstbestimmung und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bürger zu garantieren. In mehreren Entscheidungen habe das Bundesverfassungsgericht eine sektorübergreifend verwendete Personenkennziffer als verfassungswidriges Negativbeispiel und mit der Menschenwürde nicht vereinbar erklärt. Würden aber alle Datenbanken, die in Kommunen, Ländern und im Bund vorliegen, mit der Steuer ID durchsuchbar, „könnten alle Informationen über eine Person von der Krankenkasse bis zum Kindergeldantrag zu einem Profil zusammengeführt werden“.

Die Bundesregierung wird daher in dem Antrag aufgefordert, „die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu beachten, in dem sie auf die Steuer-ID als bereichsübergreifendes Datum bei der Registermodernisierung verzichtet“. Auch soll sie laut Vorlage einen Gesetzesentwurf vorlegen, der „die Verwaltungsmodernisierung und den vereinfachten administrativen Zugang zu öffentlichen Leistungen in Einklang mit dem Schutz der informationellen Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger bringt“, und „grundrechtskonforme Alternativen zu ihrem Vorgehen wie bereichsspezifische Personenkennzeichen oder andere, vergleichbar funktionale und zugleich hohe Datenschutzstandards erfüllende Verfahren“ verfolgen. Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion festlegen, dass es unzulässig ist, die Steuer-ID für andere Datenverarbeitungen als die Identifikation von natürlichen Personen gegenüber der Verwaltung zu verwenden.

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