Rechtliche Grundlagen für neue Sharing-Angebote verbessern
Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt, die rechtlichen Grundlagen für neue Sharing-Angebote zu verbessern. In dem dazu vorgelegten Antrag (19/25007), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher das Carsharinggesetz zu einem „Sharinggesetz für alle Mobilitätsdienste“ - also beispielsweise auch für sogenanntes Bikesharing, Scootersharing und Ridepooling - weiterentwickelt und so für Kommunen und Mobilitätsdienste „rechtssichere Rahmenbedingungen herstellt“.
Außerdem verlangen die Grünen, die Straßenverkehrsordnung und weitere straßenverkehrsrechtliche Regelungen so anzupassen, dass Sharingfahrzeuge insgesamt im öffentlichen Raum und im Vergleich zum privaten Pkw beim Parken und Abstellen bevorrechtigt werden und ihnen der nötige Straßenraum „durch die Reduktion von Pkw-Parkplätzen zur Verfügung gestellt wird“. Des Weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, gesetzlich Sharingangebote im ländlichen Raum zu fördern. Auch solle neben dem eigenwirtschaftlichen Betrieb der gemeinnützige oder gemeinwirtschaftliche Betrieb einfach ermöglicht werden.