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09.12.2020 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 1364/2020

Menschenrechtslage in Deutschland

Berlin: (hib/SAS) Krankheit und Abschiebung ist eines der Schwerpunktthemen des vom Deutschen Institut für Menschenrechte für den Zeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 erarbeiteten Berichts, der nun als Unterrichtung vorliegt (19/24971).

„Auch wenn der Umgang mit der Corona-Pandemie zu Recht große politische und öffentliche Aufmerksamkeit genießt, bleiben menschenrechtliche Herausforderungen in anderen Politikfeldern bestehen“, heißt es im aktuellen Bericht. So dürften erkrankte Menschen in Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn sich dadurch ihr Gesundheitszustand gravierend verschlechtere oder ihr Leben gefährde. Jedoch: Eine solche Erkrankung nachzuweisen, sei in erster Linie Aufgabe der betroffenen Personen - und damit eine Pflicht, der diese in vielen Fällen nicht nachkommen könnten, kritisiert das Menschenrechtsinstitut. Grund seien beschleunigte Asylverfahren, mangelnder Zugang zu Informationen, Sprachmittlung und Fachärzte sowie bürokratische oder finanzielle Hürden. „Umso wichtiger ist es, dass auch der Staat gründlich prüft, ob ein sogenanntes krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vorliegt“, heißt es weiter im Bericht.

Einen weiteren Schwerpunkt setzt das Menschenrechtsinstitut beim Thema berufliche Bildung von behinderten Menschen: Junge Menschen mit Behinderungen sollten - wie alle Jugendlichen - nach Abschluss der Schule die Möglichkeit haben, eine Ausbildung in einem regulären Ausbildungsberuf zu beginnen. Tatsächlich aber absolvierten sie ihre Berufsausbildung mehrheitlich in „Sonderformen“, konstatiert das Menschenrechtsinstitut. Folge sei, dass die Jugendlichen nach einer solchen Ausbildung nicht den Übergang in den regulären Arbeitsmarkt schafften. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichte den Staat, auf diese Situation zu reagieren und einen diskriminierungsfreien Zugang zu beruflicher Bildung für alle Menschen zu gewährleisten, mahnt das Deutsche Institut für Menschenrechte.

Weitere Kapitel des Berichts widmen sich „neuen Entwicklungen und Erkenntnissen in ausgewählten Themenbereichen“ der Vorjahresberichte: Wohnungslosigkeit, Zugang zu

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