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09.12.2020 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 1365/2020

Kaum private Vorsorge bei Geringverdienern

Berlin: (hib/CHE) Rund 66 Prozent der Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Dies geht aus dem Alterssicherungsbericht 2020 hervor, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (19/24926) vorgelegt hat.

Darin heißt es weiter, dass insbesondere Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgten. „Während über alle Einkommensklassen hinweg rund 35 Prozent der Befragten angaben, über keine zusätzliche Altersvorsorge zu verfügen, sind es bei den Geringverdienern mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat knapp 54 Prozent, beziehungsweise etwa 2,2 Millionen der knapp 4,2 Millionen erfassten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Gruppe“, schreibt die Regierung. Rund 71 Prozent davon sind demnach Frauen (rund 1,6 Millionen). Insgesamt steige die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge mit dem Einkommen an. Dies könne auf die betriebliche Altersversorgung zurückgeführt werden. Betrachte man nur die private staatlich geförderte Altersvorsorge, zeige sich, dass sich der Anteil der Beschäftigten mit einem Riester-Vertrag über die Einkommensgruppen hinweg kaum verändere, betont die Bundesregierung.

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