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10.12.2020 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 1369/2020

Mehr Schutz vor Existenznot in der Corona-Pandemie

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (19/25068), die Sonderregeln beim Arbeitslosengeld (ALG I) und den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung zu verlängern. Sie begründet ihre Initiative mit den enormen ökonomischen und sozialen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie und kritisiert die Bundesregierung dafür, die Sonderregeln für die Kurzarbeit bis Ende 2021 verlängert zu haben ohne gleichzeitig die Sonderregeln beim ALG I und in der Grundsicherung zu verlängern. Dadurch seien viele Menschen davon bedroht, ihren (verlängerten) Leistungsanspruch wieder zu verlieren. Die Krise zeige aber, wie wichtig die Arbeitslosenversicherung zur Abfederung existentieller Risiken sei, schreibt Die Linke.

Sie fordert deshalb von der Bundesregierung mehrere Gesetzentwürfe. Unter anderem soll das Arbeitslosengeld auf einheitlich 68 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts erhöht werden, um Arbeitslosen dauerhaft ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit zu garantieren. Beschäftigte mit kurzen Beitragszeiten sollen besser abgesichert werden und die Leistungsdauer soll sich wieder stärker nach der Dauer der Beitragszahlung richten, Sperrzeiten sollen abgeschafft werden. Ferner verlangen die Abgeordneten eine Erhöhung des Regelbedarfs in der Grundsicherung auf 658 Euro für alle Erwachsenen. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung soll bis Ende 2021 verlängert werden. Das Prinzip der Bedarfsgemeinschaften soll für die Dauer der Corona-Pandemie ausgesetzt werden.

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