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11.12.2020 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 1374/2020

Schweriner Verfassungsschutzchef weist Vorwürfe zurück

Berlin: (hib/WID) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) hat der Leiter der Verfassungsschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern den Vorwurf zurückgewiesen, nach dem islamistischen Terroranschlag an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche ermittlungsrelevante Erkenntnisse unterschlagen zu haben. Er habe der Information nur geringen Wert beigemessen, weil der V-Mann seiner Behörde, auf dessen Angaben sie beruhte, mehrfach unzutreffend, widersprüchlich und obendrein nur vom Hörensagen berichtet habe, sagte Ministerialdirigent Reinhard Müller am Donnerstag. Der heute 64-jährige Beamte steht seit 2009 an der Spitze des Verfassungsschutzes, der in Mecklenburg-Vorpommern dem Innenministerium eingegliedert ist.

Der Vorgang, zu dem Müller Stellung zu nehmen hatte, war im Oktober 2019 bekannt geworden. Damals meldete sich ein ehemaliger Mitarbeiter des Schweriner Verfassungsschutzes, der vor dem Ausschuss unter dem Kürzel T.S. ausgesagt hat, beim Generalbundesanwalt und beim Bundeskriminalamt. Der frühere V-Mann-Führer berichtete, er habe Anfang Februar 2017 von einer Quelle in Berlin den Hinweis erhalten, dass der Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri von einer arabischen Großfamilie unterstützt worden sei. Diese habe Geld und ein Fluchtfahrzeug zur Verfügung gestellt. Auf Anweisung seiner Vorgesetzten habe er diese Information aber nicht zur Weitergabe an die Ermittlungsbehörden verschriftlichen dürfen.

Der V-Mann, von dem die Angabe stammte, berichtete Müller, sei erstmals im Mai 2016 mit Informationen über islamistische Umtriebe der arabischen Großfamilie an seine Behörde herangetreten. Diese habe während des damaligen Ramadan einen Anschlag in Berlin oder anderswo in Europa geplant, habe er vom Hörensagen berichtet. Müller erklärte, er habe die Information dem Bundesamt und dem Berliner Landesamt für Verfassungsschutz zugeleitet. Am 10. Juni 2016 hätten Vertreter der beteiligten Behörden den Fall gemeinsam in Berlin erörtert. Das dortige Landesamt habe unter dem Codewort „Opalgrün“ weiter ermittelt. Nachdem der Ramadan Anfang Juli ohne Zwischenfälle verstrichen war, habe sich die Information erledigt.

Nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz habe V-Mann-Führer T.S. die Quelle am 29. Dezember 2016 sowie Mitte Januar und am 1. Februar 2017 getroffen, ohne dass von Amri die Rede gewesen wäre. Erst bei einer weiteren Begegnung am 7. Februar habe der Mann überraschend erwähnt, dass Amri den Anschlag mit Unterstützung der arabischen Großfamilie verübt habe. Müller sagte, er habe davon am 16. Februar erfahren und am Folgetag das Bundesamt und das Berliner Landesamt informiert. Von dort habe er 21. März die Auskunft erhalten, dass sich dieser „Einzelhinweis“ auch „durch breit angelegt operative Maßnahmen“ nicht habe erhärten lassen.

Müller berichtete weiter, am 24. Mai 2017 habe der V-Mann seine Angaben präzisiert. Wiederum vom Hörensagen habe er jetzt berichtet, Amri habe den Anschlag verübt, um sich zu bereichern. Er sei von der Großfamilie mit einer Tasche voll Geld und dem Fluchtfahrzeug entlohnt worden. Er habe, betonte Müller, diesen Angaben von vornherein keinerlei Glaubwürdigkeit beigemessen. Bekanntlich sei Amri ein fanatischer Islamist und mit Sicherheit nicht pekuniär motiviert gewesen. Nicht nachvollziehbar sei auch das Motiv der Großfamilie gewesen, die im Berliner kriminellen Milieu erfolgreich im Geschäft gewesen sei und mit der Unterstützung eines Anschlags nichts zu gewinnen hatte. Am 19. Juni 2017, so Müller, habe er eine Aktennotiz zu dem Vorgang abgezeichnet, sich aber entschlossen, die Information diesmal zunächst nicht weiterzugeben. Er müsse heute sagen, dass das wohl ein Fehler war: „Aus heutiger Sicht würde ich nicht zuletzt wegen des vielen Ärgers anders entscheiden.“

Für Müller begann der Ärger am 15. August 2019, als ihn der frühere V-Mann-Führer T.S. zu einem Gespräch aufgesucht habe. S. habe sich über seine Arbeitssituation beklagt und sei nochmals auf den Fall Amri zu sprechen gekommen. Auf Müllers Frage, was er jetzt von ihm erwarte, habe er geantwortet: „Nichts.“ Er sei mit seiner Beschwerde schließlich beim Generalbundesanwalt gelandet.

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