Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat den 14. Bericht über ihre Menschenrechtspolitik als Unterrichtung (19/25000) vorgelegt, der am kommenden Freitag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages steht.
In dem vorliegenden Bericht informiert die Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2020. Ein Schwerpunktthema dabei: Deutschlands Einsatz für die Menschenrechte im UN-Sicherheitsrat. Zudem nimmt der Bericht im Kapitel „Aktionsplan Menschenrechte 2021/2022“ auch zukünftige Prioritäten des Menschenrechtsengagements in den Blick - etwa die Stärkung des Menschenrechtsschutzes in Zeiten digitalen Wandels.
Das Kapitel „Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und Innenpolitik der Europäischen Union“ gibt Auskunft über den Umsetzungsstand von Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrats etwa zum Schutz vor Folter. Im Kapitel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ bietet die Bundesregierung erstmalig auch eine Darstellung von Menschenrechtsprojekten, die von ihr gefördert wurden. Die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern stellt die Bundesregierung schließlich im Kapitel „Menschenrechte weltweit“ dar.
Darüber hinaus kommt die Bundesregierung in ihrem Bericht einer Forderung des Bundestags nach und informiert über ihr Engagement im Bereich von „Brennpunktthemen“, darunter der Kampf gegen sexuelle Gewalt in Konflikten, Straflosigkeit und der Schutz von zivilgesellschaftlichen Handlungsspielräumen. Zu den Ergebnissen des Monitorings des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ gibt der Bericht ebenso Auskunft wie über das Engagement der Bundesregierung zur Abschaffung der Todesstrafe weltweit.