Keine Korrekturbitten im März 2020
Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat eigenen Angaben zufolge im März 2020 keine Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Korrektur von Berichterstattung ersucht. Lediglich in Einzelfällen gebe es einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMZ veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben seien und es einen Hinweis für geeignet und angemessen erachte, schreibt sie in einer Antwort (19/24899) auf eine Kleine Anfrage (19/24414) der AfD-Fraktion.