+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

15.12.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 1388/2020

Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss

Berlin: (hib/MWO) Zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung sowie mehrere Vorlagen der Opposition standen auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Dienstag. Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) stimmten die Abgeordneten in der Sondersitzung zunächst über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981, 19/22773) ab. Für die Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit einer Reihe von Änderungen stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen. AfD, FDP und Die Linke enthielten sich. Vier Änderungsanträge der Fraktion Die Linke, ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion sowie ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (19/18681) wurden abgelehnt.

Zuvor hatten die Abgeordneten in einer längeren Diskussion ihr Abstimmungsverhalten begründet. Vertreter der Koalition betonten, dass gegenüber dem Entwurf noch einiges erreicht worden sei. Hervorzuheben sei, dass die Befristung hinsichtlich der Verbraucherrestschuldbefreiung aufgehoben worden sei. Die ursprüngliche Regelung sei von den Sachverständigen in der Anhörung Ende September unisono abgelehnt worden. Die Grünen bezeichneten den Entwurf als einen wesentlichen Schritt nach vorn, auf den man habe lange warten müssen. Die Forderung, im Gewerbemietrecht die Unklarheit in Bezug auf die Anwendbarkeit der Störung der Geschäftsgrundlage zu beseitigen, sei aufgegriffen worden. Zu wenig getan werde allerdings für kleine und mittlere Unternehmen, die jetzt akut unverschuldet in Zahlungsnöte gerieten. Die FDP-Fraktion bewertete die Änderungen im Wesentlichen als deutliche Verbesserung. Dazu zähle die Gleichsetzung von Verbrauchern und Unternehmen. Unbefriedigend seien die Regelungen zum Datenschutz, die einen Neustart erschwerten. Kritisch sieht die Fraktion die Regelung zu den zusätzlichen Obliegenheiten der Schuldner, die zu mehr Bürokratie führten. Die Linke sieht unter anderem die Regelungen zu den Gewerbemieten kritisch, während die AfD den Teil des Entwurfs, der sich auf die EU-Richtlinie bezieht, ablehnt.

Das Gesetz, über das der Bundestag am Donnerstag abstimmen will, soll dazu führen, dass überschuldete Unternehmen und Verbraucher schneller aus der Insolvenz herauskommen. Geplant ist, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Mit dem Instrument der Restschuldbefreiung sollen Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit werden können. Dies soll ihnen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang geben. Die Neuregelung soll bereits für ab dem 1. Oktober 2020 beantragte Verfahren gelten. Sie ist jedoch zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet. Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen „redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang“ erhalten. Mit der Gesetzesänderung sollen zudem Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung umgesetzt werden.

Mit den Stimmen von Koalitionsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen, gegen die Stimmen der FDP und bei Enthaltung von AfD und Linken wurde auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) (19/24181, 19/24903) in der Ausschussfassung zur Annahme empfohlen. Die Vorlage steht ebenfalls am Donnerstag zur Abstimmung im Plenum. Antrage von FDP und Grünen wurden abgelehnt.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung einen Rechtsrahmen schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, „sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren“. Dies solle auf Grundlage eines Restrukturierungsplans geschehen, den ihre Gläubiger mehrheitlich angenommen haben. Geplant ist ferner, dass die Regelungen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beitragen. Es sollen hierzu befristete Sonderregelungen zur Erleichterung der Sanierung geschaffen werden. Zudem sieht der Gesetzentwurf Regelungen zur Digitalisierung des Insolvenzverfahrens vor. Mit der Einführung des „vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens“ will die Bundesregierung zugleich die europäische Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie umsetzen. Dies sei ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Wirtschaftslebens.

In der Diskussion über den umfangreichen Gesetzentwurf betonten Koalitionsvertreter, es sei ein grundlegend neuer und guter Ansatz gewählt worden, der Insolvenzverfahren vermeiden werde. Durch das vorgerichtliche und vorinsolvenzliche Restrukturierungsverfahren werde für Unternehmen und Schuldner eine Möglichkeit geschaffen, mit einem Gläubigerbeirat eine Insolvenz zu vermeiden und eine Sanierung in den Mittelpunkt zu stellen. Die Grünen bemängelten erneut, dass mit dem Gesetz kleinen Unternehmen nicht geholfen werde, wieder auf die Beine zukommen. Dies sei eine falsche Schwerpunktsetzung. Der Entwurf sei plausibel, habe aber gar nichts damit zu tun, wie kleinste Unternehmen mit Corona klarkommen. Für die FDP kommt der Entwurf zu spät, aber er bringe wenigstens eines Stein ins Rollen, hieß es. Das Gesetz sei gut, nicht einverstanden zeigte sich die Fraktion jedoch mit der Verlängerung der Insolvenzantragspflicht. Der Linksfraktion fehlt im Entwurf eine Reihe von gesetzlichen Klarstellungen. So kritisiert sie, dass Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretern im Rahmen von Restrukturierungs- und Stabilisierungsverfahren vollständig ausgenommen seien. Dies sei ein gravierender Mangel. Die AfD erklärte, der Grundansatz des Entwurf sei sinnvoll und werde unterstützt, kritisiert werde dagegen die weitere Verwässerung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung.

Marginalspalte