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16.12.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 1391/2020

Erneute Abstimmung über SanInsFoG

Berlin: (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ist auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am späten Dienstagabend noch einmal zusammengetreten, um erneut über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) (19/24181, 19/24903) zu beraten. Dabei änderte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihr Abstimmungsverhalten. Das Gremium hatte der Vorlage am Mittag bereits zugestimmt. Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Heribert Hirte (CDU) begründete die kurzfristig anberaumte Sitzung mit einem neuen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.

Notwendig wurde dieser laut Vertretern der Koalition, weil in Artikel 10 des Entwurfs (Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes) in Paragraf 1 Absatz 3 nach Rücksprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium aus technischen Gründen eine kleine Änderung habe vorgenommen werden müssen. In diesem Absatz geht es um die Aussetzung der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags. In dem neu eingefügten Satz wird den Abgeordneten zufolge der Anwendungsbereich präzisiert. Inhaltlich ändere sich nichts.

Vor der erneuten Abstimmung erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sie werde anders als am Mittag gegen die Annahmeempfehlung des Ausschusses stimmen. Die Grünen hatten zunächst für den Entwurf votiert. Zur Begründung erklärte die Fraktion, das Verfahren und die Begründung für die Änderung seien unmöglich, und die Änderung sei nicht nur formal. Es sei nicht mehr klar, wer zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet sei und wer nicht. Diesen Punkt gingen die Grünen nicht mit.

Bei der erneuten Abstimmung votierten die Koalitionsfraktionen für den Entwurf in der Fassung des geänderten Änderungsantrags, FDP und Grüne dagegen. AfD und Linke enthielten sich.

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