Keine Mehrheit für Oppositionsvorlagen im Rechtsausschuss
Berlin: (hib/MWO) Keine Zustimmung fand ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. In seiner 125. Sitzung unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD gegen die Vorlage, die die Einführung eines Verfahrens zur rechtlichen Überprüfung von Beschlüssen des Deutschen Bundestages und Eilentscheidungen der Bundesregierung zur Entsendung der Bundeswehr ins Ausland vorsieht (19/22726). Die Fraktionen AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit dem Gesetz sollte erreicht werden, dass die Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte ins Ausland per Mehrheitsbeschluss des Bundestages durch das Bundesverfassungsgericht, etwa auf Initiative einer parlamentarischen Minderheit, überprüft werden kann. Vertreter der Regierungskoalition erklärten, ein solches Gesetz sei nicht erforderlich, es gebe keine Lücke. AfD und Grüne begrüßten das Anliegen der Linken grundsätzlich.
Keine Mehrheit gab es auch für einen Antrag der AfD-Fraktion vom Mai dieses Jahres, mit dem die Aufhebung statt der Novellierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gefordert wird (19/18973). Die Vorlage wurde ohne Debatte von allen anderen Fraktionen abgelehnt.
Der bereits mehrfach abgesetzte Antrag der Grünen, das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität unverzüglich verfassungskonform auszugestalten (19/22888), wurde nach einem Geschäftsordnungsantrag gegen die Stimmen der Opposition erneut von der Tagesordnung genommen. Die SPD-Fraktion begründete dies damit, dass ein Entwurf der Koalition für ein sogenanntes Reparaturgesetz vorliege, der alsbald gemeinsam mit dem Antrag der Grünen beraten werden sollte. Die Grünen kritisierten das Verfahren und sprachen von einer Missachtung des Parlaments, was die CDU/CSU zurückwies.
Ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt wurde mit den Stimmen der Koalition die Terminierung der bereits dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur Ergänzung des Grundgesetz-Artikels 6 zur Stärkung der Kinderrechte (19/10552). FDP, Linke und Grüne stimmten gegen die Absetzung, die AfD enthielt sich. Ein Vertreter der Unions-Fraktion erklärte, die Verhandlungen über einen Regierungsentwurf zu diesem Thema stünden vor dem Abschluss, und die beiden Vorlagen sollten gemeinsam diskutiert werden,
Einstimmig beschloss das Gremium die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (19/24686). Sie soll am 13. Januar 2021 von 11.00 bis 13.00 Uhr stattfinden. Die Vorlage soll am Donnerstag erstmalig im Plenum beraten werden.
Ferner stimmten die Abgeordneten einer Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu drei Ratsdokumenten zu und nahmen die Nachberichte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Rat „Justiz und Inneres“ am 2. Dezember 2020 und zur informellen Videokonferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister am 7. Dezember 2020 entgegen. Auf der Tagesordnung standen zudem Gesetzentwürfe und weitere Vorlagen, bei denen der Rechtsausschuss nicht federführend ist.