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16.12.2020 Menschenrechte — Ausschuss — hib 1397/2020

FDP-Antrag gegen Frauenrechtsverletzungen in Polen abgelehnt

Berlin: (hib/SAS) Keine Zustimmung fand im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwochnachmittag ein Antrag (19/24367), mit dem die FDP-Fraktion die gefordert hatte, die Erosion des Rechtsstaates sowie die Verletzung von Frauen- und LSBTI-Rechten in Polen klar zu verurteilen. In der 68. Sitzung des Gremiums unter der Leitung der Vorsitzenden Gyde Jensen (FDP) votierten allein die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme des Antrags. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD stimmten gegen die Vorlage. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.

Die FDP-Fraktion hatte zuvor in der Diskussion betont, die Verschärfung des Abtreibungsgesetzes und eine aggressive Kampagne gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) zeigten, dass sich die polnische Regierung von dem „europäischen Konsens eines Grundrechtsschutzes“ verabschiedet habe. Bislang zeige sie sich leider auch „unbeeindruckt“ von internationalem Druck, so ein Fraktionsmitglied. Der Ausschuss müsse deshalb „entschiedener dafür sorgen“, dass die polnische Regierung aufgefordert werde, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen gegen Diskriminierungen jeglicher Art nachzukommen. Die polnische Regierung müsse die Rechte von Frauen und LSBTI-Personen vollumfänglich entsprechend des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung sowie weiteren international anerkannten Menschenrechtsstandards wahren und gewährleisten.

Die CDU/CSU-Fraktion hielt demgegenüber das bisherige Engagement der Bundesregierung in dieser Frage für ausreichend. Der Kontakt zur polnischen Botschaft sowie zu Vertretungen von Frauenrechts- und LSBTI-Interessenvertretungen werde kontinuierlich gesucht, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler (SPD), habe Gespräche geführt. Mit der Einigung über den europäischen Rechtsstaatsmechanismus könnten nun Gelder gekürzt werden, wenn Mitgliedstaaten die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzen, gab ein Unionsmitglied zu bedenken. Mehr brauche es im Moment nicht. Ähnlich argumentierte die AfD: Man dürfe es mit dem Druck nicht übertreiben, so ein Vertreter der Fraktion. Die polnische Regierung sei immerhin demokratisch gewählt. „Sonst dauert es nicht mehr lang, bis der nächste Mitgliedstaat die EU verlässt.“

Die SPD-Fraktion zeigte sich ebenfalls zurückhaltend hinsichtlich der FDP-Initiative und verwies stattdessen auf Deutschlands Engagement für Minderheitenrechte im Vorsitz des Ministerkomitees des Europarats. Frauen- und LSBT-Rechte würden stark in den Fokus gerückt. Die Linke teilte zwar Lagebeschreibung im Antrag der Liberalen: Die Freiheit der Justiz sei in Polen ebenso ausgehebelt worden wie die Unabhängigkeit der Medien. Die Verletzung von Minderheiten- und Frauenrechten sei „nur die Spitze des Eisberges“, sagte eine Linken-Abgeordnete. Doch den „Positivbezug auf die europäischen Werte“ lehne sie ab: „Wie mit diesen Werten umgegangen wird, sieht man in Spanien, Frankreich, Ungarn und in Polen.“

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen signalisierte Unterstützung: Der Antrag sei nicht nur angesichts des Angriffs auf Frauen- und LSBTI-Rechte in Polen, sondern auch angesichts der Haltung der polnischen Regierung in den EU-Verhandlungen „wichtig“, unterstrich ein Fraktionsmitglied. Das Veto von Polen und Ungarn gegen den Rechtsstaatsmechanismus habe zu einer wochenlangen Blockade des EU-Haushalts geführt. Angesichts der nun von beiden Staaten angekündigten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sei es richtig, mit Flagge für den Rechtsstaatsmechanismus zu zeigen.

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