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16.12.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 1397/2020

Rechtsgrundlage für Einsatz von Vertrauenspersonen gefordert

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion eine Rechtsgrundlage für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr schaffen. Diese Rechtsgrundlage soll die Einsatzbereiche von Vertrauenspersonen definieren und auf Straftaten von erheblicher Bedeutung beschränken, klare Kriterien hinsichtlich der Voraussetzungen und Grenzen für die Tätigkeit als Vertrauensperson schaffen und dabei insbesondere regeln, wann eine Person als Vertrauensperson grundsätzlich ausscheidet wie etwa Minderjährige oder Schwerstkriminelle, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/25248), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Ebenfalls geregelt werden soll danach die Zulässigkeit sogenannter „ szenetypischer (strafbarer) Handlungen“. Ferner soll die Rechtsgrundlage dem Antrag zufolge Regelungen zu Voraussetzungen von Grundrechtseingriffen vorsehen, „welche Vertrauenspersonen im staatlichen Auftrag vornehmen oder Behörden zuzurechnen sind“, Auch soll dabei ein grundsätzlicher Vorrang des Einsatzes staatlicher Personen vorgesehen werden und nur subsidiär und als Ultima ratio der Einsatz von Vertrauenspersonen.

Zudem fordert die Fraktion, mit der Rechtsgrundlage die Anordnung eines solchen Einsatzes grundsätzlich dem Richtervorbehalt zu unterwerfen. Darüber hinaus soll sie laut Vorlage unter anderem eine Regelung zur Tatprovokation durch Vertrauenspersonen vorsehen und eine sogenannte „Doppelführung von Vertrauenspersonen durch verschiedenePolizeibehörden und/oder Nachrichtendienste“ ausschließen.

Wie die Fraktion in dem Antrag ausführt, ist der Einsatz von Vertrauenspersonen ein notwendiges Mittel der verdeckten Informationserhebung von Nachrichtendiensten, ebenso wie von Strafverfolgungsbehörden und zur Gefahrenabwehr. Er ermögliche Zugänge in teilweise abgeschlossene Szenen und Milieus wie der Organisierten Kriminalität oder der Politisch-Motivierten Kriminalität und trage wesentlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufträge der Behörden bei.

Der Einsatz von Vertrauenspersonen sei „immer ein Drahtseilakt, der sich im Grenzbereich zulässigen staatlichen Handelns bewegt“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Kooperation von Vertrauenspersonen mit den Behörden könne dabei sehr unterschiedlich sein: Es handele sich dabei um Insider aus der Szene, die regelmäßig - und nicht nur wie Hinweisgeber oder Informanten unregelmäßig oder punktuell - aus uneigennützigen Motiven oder auch gegen Entgelt Informationen den Behörden geben.

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