Private Vermittlung stärker nutzen
Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion fordert, die Chancen der privaten Arbeitsvermittlung für Arbeitssuchende besser zu nutzen. In einem entsprechenden Antrag (19/25299) bezeichnet die Fraktion private Arbeitsvermittlungen als wichtiges Bindeglied zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern in der Frage der beruflichen Eingliederung. Jedoch hätten Leistungsbezieher im SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) anders als Leistungsbezieher im SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) keinen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung, kritisieren die Abgeordneten. Es gebe keinen rationalen Grund, aus dem dieser Personenkreis diesen Rechtsanspruch nicht haben sollte, sondern vielmehr auf das Ermessen der Jobcenter angewiesen sei.
Die Liberalen verlangen von der Bundesregierung deshalb, die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch zu schaffen. Ferner soll unter anderem die Vergütung der privaten Arbeitsvermittlungen bei erfolgreicher Vermittlung auf 3.500 Euro und bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderung auf bis zu 4.500 Euro angehoben werden. Um Altersdiskriminierung entgegen zu wirken, soll diese erhöhte Vergütung auch ab einem Alter von 50 Jahren gezahlt werden können.