Linke will Verbraucherrechte in der Corona-Krise stärken
Berlin: (hib/MWO) Einen Antrag zur Stärkung der Verbraucherrechte in der Corona-Krise hat die Fraktion Die Linke vorgelegt (19/25257). Danach soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Möglichkeit der Leistungsverweigerung von Zahlungsverpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen der Daseinsvorsorge sowie der Stundung von fälligen Zahlungsverpflichtungen aus Verbraucherdarlehensverträgen bis 31.12.2021 einräumt, wenn die Erbringung in Folge der Pandemie nicht möglich ist.
Wie es in dem Antrag heißt, erleiden Millionen Menschen in Deutschland Corona-bedingt hohe finanzielle Einbußen durch Verlust ihrer Arbeit, Wegfall der Einnahmen bei selbstständiger Tätigkeit oder durch Kurzarbeitergeld. Während der Staat für viele Wirtschaftsbranchen Rettungsschirme aufgespannt habe, würden Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend vor den wirtschaftlichen Folgen geschützt. Sie gerieten durch die Pandemie unverschuldet immer häufiger in finanzielle Schwierigkeiten und müssten ihre Kredite und laufenden Energie- und Handyverträge weiter bedienen, obwohl sie dazu finanziell nicht in der Lage seien. Die als Folge der COVID-19-Pandemie gesetzlich eingeräumten Stundungsmöglichkeiten von Zahlungsverpflichtungen bei Verbraucherkrediten und Leistungsverweigerungsrechten bei Dauerschuldverhältnissen der Daseinsvorsorge seien Ende Juni 2020 ausgelaufen.