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17.12.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 1402/2020

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung wird das Ziel der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende des Jahres 2022 nach eigenen Angaben „unabhängig von möglichen IT-Sicherheitsstandards für bundesrechtlich geregelte und vollzogene Leistungen erreichen“. Dies werde insbesondere dadurch sichergestellt, dass die Leistungen der Bundesbehörden vorrangig im Bundesportal umgesetzt werden können, das von der Bundesdruckerei GmbH realisiert und dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) betrieben wird, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25063) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24569). Dadurch sei es zudem möglich, auch mögliche nachträgliche IT-Sicherheitsstandards skalierungsfähig umzusetzen.

In ihrer Anfrage hatte die Fraktion darauf verwiesen, dass das Onlinezugangsgesetz Bund und Länder verpflichte, bis 2022 ihre Verwaltungsdienstleistungen für die Bürger auch digital anzubieten, wie beispielsweise Anträge auf Bafög, Elterngeld, Geburtsurkunden oder Meldebescheinigungen. Insgesamt handele es sich um 575 zu digitalisierende Leistungen.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass für die von Ländern und Kommunen vollzogenen Leistungen die Umsetzungsverantwortung bei den einzelnen vollziehenden Stellen in den Ländern liege. Dies gelte sowohl für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen als auch die Umsetzung von IT-Sicherheitsstandards. Im Rahmen des Digitalisierungsprogramms des IT-Planungsrates unterstütze die Bundesregierung die Erreichung der Ziele unter anderem organisatorisch durch die Koordinierung des Programmmanagements, fachlich durch die Einbindung der Bundesressorts in den Digitalisierungsprojekten und finanziell nunmehr zusätzlich im Rahmen des Konjunkturpakets, heißt es in der Antwort weiter.

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