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22.12.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1412/2020

Auskunft zu islamistisch radikalisierten Inhaftierten

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über Haftentlassungen von islamistisch radikalisierten Inhaftierten gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25213) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24790). Danach ist die Durchführung des Strafvollzuges ausschließlich eine Angelegenheit der Länder. Das Bundesjustizministerium (BMJV) habe im Mai 2019 eine Umfrage zu islamistisch radikalisierten Inhaftierten initiiert. Im November 2020 habe das BMJV die Länder um Zahlen dazu gebeten, wie viele islamistisch radikalisierte Inhaftierte ihr Justizvollzug zum Stand 30. Juni 2020 zählt und in welchen Zeiträumen diese entlassen werden. Umfassende Zahlen würden voraussichtlich bis zum Jahresende vorliegen.

Im Übrigen habe die Bundesregierung nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 die zur weiteren Verbesserung der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus notwendigen Veränderungen vorgenommen. Nach den jüngsten Anschlägen in Dresden und Wien sowie mit Blick auf anstehende Entlassungen von Islamistinnen und Islamisten, die sich gegenwärtig in deutschen Justizvollzugsanstalten befinden, prüfe die Bundesregierung, ob eine noch engere Verzahnung von Justiz und Sicherheitsbehörden erforderlich ist. Weiterhin wird in der Antwort über Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich von Ausstiegs- und Deradikalisierungsprogrammen informiert.

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