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22.12.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 1412/2020

Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu drei weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen. Anlass der Anfragen (19/24670, 19/24671, 19/24724) waren der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung und zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche.

In ihren Antworten (19/25081, 19/25082, 19/25133) erläutert die Bundesregierung, wie über Referentenentwürfe und die dazu eingegangenen Stellungnahmen informiert wird und wie die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung erfolgt, und teilt mit, dass die Referentenentwürfe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren haben.

Die Bundesregierung erklärt, dass Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums sukzessive veröffentlicht würden. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Die Fragesteller hatten sich auch nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Bundesministerien mit externen Dritten im Zusammenhang mit den Gesetzesvorhaben erkundigt. Diese zählt die Bundesregierung in den Antworten auf, gibt aber zu bedenken, dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle sei.

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