SPD-Fraktionsvorsitzender Steinmeier fordert die Einsetzung eines Transplantationsbeauftragten im Parlament
Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung
„Das Parlament“ (Erscheinungstag: 18. Februar 2013)
– bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung –
Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag, Frank-Walter Steinmeier, plädiert dafür, einen Transplantationsbeauftragten im Parlament zu benennen. Damit könne man sicherstellen, dass der sensibelste Bereich in der Medizin einer stärkeren öffentlichen Kontrolle unterworfen werde, sagte er der Berliner Wochenzeitung „Das Parlament“. Steinmeier zufolge ist durch die Beratungen über die Novellierung des Transplantationsgesetzes im vergangenen Jahr „eine breite und sachliche Diskussion über Sinn und Grenzen der Transplantationsmedizin und damit auch der Organspende in Gang gekommen“. Das im Mai 2012 verabschiedete Gesetz habe die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung erhöhen sollen. Dieses Ziel sei aber aufgrund der Transplantationsskandale in Göttingen, Regensburg, München und neuerdings Leipzig erst einmal verfehlt worden. „Die Spendebereitschaft der deutschen Bevölkerung nimmt stark ab“, stellte Steinmeier fest.
Um verlorenes Vertrauen wiederherzustellen, erwarte die Öffentlichkeit von der Politik mehr als nur organisatorische Veränderungen, sagte Steinmeier. Es müssten jetzt auch die Mittel des Strafrechts und des Berufsrechts konsequent angewandt werden: „Für mich steht fest, dass jemand, der mit dem Ziel der Gewinnerzielung Patientendaten verändert und damit das Leben anderer gefährdet hat, kein Arzt mehr sein darf“. Selbst wenn ein Arzt Manipulationen vermeintlich zum Wohle seines Patienten vorgenommen habe, liege ein Verstoß gegen die Regeln der Transplantationsmedizin vor. „Dieser Arzt hat dann in der Transplantationsmedizin nichts mehr verloren“, lautet Steinmeiers Konsequenz. Zunächst einmal komme es aber darauf an, weiterhin „trotz allem für die Bereitschaft zur Organspende zu werben“.
Das Interview im Wortlaut:
Herr Steinmeier, seit wann besitzen Sie einen Organspendeausweis?
Auf den Tag genau kann ich das nicht sagen. Aber ich besitze ihn seit der Zeit, als Organspendeausweise erstmals ausgegeben wurden, also seit den frühen 80er Jahren.
Können Sie sich daran erinnern, was Sie damals dazu bewegt hat, sich diesen Ausweis zuzulegen?
In Anbetracht des bekannten Mangels an Spenderorganen fand ich es schon immer vernünftig, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, ob man selbst bereit wäre, im Todesfall seine Organe für eine Transplantation zur Verfügung zu stellen. Schon zu meiner Studienzeit gab es Aufklärungskampagnen, in denen auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde. Jedenfalls bin ich relativ früh mit dieser Frage konfrontiert worden und hielt es nach gründlichem Nachdenken für richtig, mich dafür zu entscheiden.
Verstehen Sie, dass es auch Menschen gibt, die sich dagegen entscheiden?
Natürlich kann ich das nachvollziehen. Es gibt Menschen, die aus grundsätzlichen ethischen oder religiösen Motiven eine Organspende ablehnen, und das ist selbstverständlich zu akzeptieren. Daher spreche ich mich auch gegen jegliche Pflicht zur Organspende aus. Die Entscheidung sollte höchstpersönlich und frei bleiben. Aber das entbindet nicht von der Verantwortung, sich zu entscheiden - dafür oder dagegen.
Die im Mai 2012 verabschiedete Novelle des Transplantationsgesetzes sollte dazu beitragen, die Diskrepanz zwischen der Zahl der Organspender und der Zahl der auf ein Organ wartenden Kranken zu verringern. Die Skandale in verschiedenen Transplantationszentren haben dieses Vorhaben zurückgeworfen. Welche Folgerungen ziehen Sie daraus?
Durch die Beratungen über die Gesetzesnovellierung ist in ganz Deutschland eine breite und sachliche Diskussion über Sinn und Grenzen der Transplantationsmedizin und damit auch der Organspende in Gang gekommen. Unser politisches Ziel war es, durch eine neue gesetzliche Regelung die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Das war und ist richtig. Aufgrund der Vorfälle in Göttingen, Regensburg, München und jetzt auch in Leipzig haben sich die Erwartungen aber nicht erfüllt. Die Spendebereitschaft der deutschen Bevölkerung nimmt stark ab, weil mit dem Verdacht, dass in den Kliniken Patientendaten und Wartelisten manipuliert worden sind, Zweifel an der Zuverlässigkeit der Transplantationsmedizin aufgekommen sind. Es wird nicht einfach sein, den Menschen ihre neu entstandene Skepsis wieder zu nehmen.
Seit Herbst 2012 wurden organisatorisch-technische Maßnahmen ergriffen, um die Situation im Bereich Organspende und Transplantation in Deutschland zu verbessern. Reichen diese Maßnahmen aus, um verlorenes Vertrauen wiederherzustellen?
Die Öffentlichkeit erwartet mehr als organisatorische Veränderungen. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Manipulationsvorwürfe zutreffen, dann wäre durch unkorrektes Handeln einigen sehr kranken Menschen ein Organ vorenthalten worden, das sie nach der Warteliste hätten bekommen müssen. Deshalb müssen hier auch die Mittel des Strafrechts wie des Berufsrechts angewandt werden. Für mich steht fest, dass jemand, der mit dem Ziel der Gewinnerzielung Patientendaten verändert und damit das Leben anderer gefährdet hat, kein Arzt mehr sein darf. Selbst wenn ein Arzt Manipulationen in guter Absicht und zum Wohle seines Patienten vorgenommen hat, liegt ein Verstoß gegen die Regeln der Transplantationsmedizin vor. Dieser Arzt hat dann in der Transplantationsmedizin nichts mehr verloren. Ungeachtet dessen müssen wir auch organisatorische Veränderungen vornehmen. So müssen Fehlanreize wie ein falsches Bonussystems beseitigt und die Zahl der Transplantationszentren überprüft werden. Ferner ist es notwendig, das Sechs-Augen-Prinzip einzuführen und die Kontrolldichte in den Kliniken zu erhöhen.
Muss das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz noch einmal nachgebessert werden, um Konsequenzen aus dem Transplantationsskandal zu ziehen?
Mit dem Gesetz sind entscheidende Mängel, die in der Vergangenheit bestanden haben, beseitigt worden. Insbesondere sind jetzt die Verantwortlichkeiten in den Kliniken klar geregelt. Die Fäden für die mit der Explantation und der Transplantation von Organen verbundenen Fragen laufen jetzt beim Transplantationsbeauftragten zusammen. Ich plädiere aber auch dafür, darüber nachzudenken, ob wir in der kritischen Phase, in der wir uns gerade befinden, nicht einen Transplantationsbeauftragten im Parlament benennen sollten. Diese Funktion könnte vom Patientenbeauftragten des Deutschen Bundestages mit übernommen werden. Damit könnte man - etwa für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren - sicherstellen, dass der sensibelste Bereich in der Medizin einer stärkeren öffentlichen Kontrolle unterworfen wird.
Seit Herbst 2011 kommt auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) nicht aus den Schlagzeilen. Ist eine privatrechtliche Stiftung die geeignete Institution, den Organspendeprozess zu koordinieren?
Ich glaube nicht, dass die Qualität der Arbeit einer solchen Organisation davon abhängt, ob sie einen privat- oder öffentlich-rechtlichen Charakter hat. Man sollte nicht vergessen, dass Fehlentwicklungen sämtlich in öffentlich-rechtlichen Hochschulkliniken stattgefunden haben. Insofern sind zunächst der Staat und die staatlichen Hochschulen gefordert, ihre Aufsichtspflichten gewissenhafter wahrnehmen. Im Übrigen bin ich dafür eingetreten, den DSO-Stiftungsrat um Vertreter staatlicher Behörden zu erweitern. Das wird geschehen. Aber: Missbrauch und Fehlentwicklungen hat es bei der Organver- und zuteilung gegeben. Damit hat die DSO absichtsvoll nichts zu tun. Sie ist ausschließlich für die Seite der Organspende und die Unterstützung der Organspendebereitschaft zuständig.
Es gibt auch grundsätzliche Kritik an der Organspende, vor allem am Hirntodkonzept. Demnach tragen Ängste der Bürger, im Sterbeprozess – drastisch formuliert – „ausgeschlachtet“ zu werden, zu den geringen Spenderraten bei. Was sagen Sie?
Wir alle, auch der Gesetzgeber, tun gut daran, diese Bedenken ernst zu nehmen. Insbesondere die Auseinandersetzung mit dem Hirntod hat viele dazu veranlasst, sich nicht für eine Widerspruchslösung wie in Österreich und Spanien einzusetzen, sondern die Organspende der souveränen Entscheidung jedes Einzelnen zu überlassen. Zwar müssen sich auch diejenigen, die Bedenken haben, ihrer Verantwortung stellen, aber sie können sich auch gegen die Organspende entscheiden. Zudem sollte jeder wissen, dass Organspendeausweise heute Beschränkungen auf einzelne Organe zulassen. Niemand ist gezwungen, seinen ganzen Körper zur Verfügung zu stellen.
Durch die Gesetzesänderung wurde auch die Absicherung von Lebendspendern verbessert. Hatten Sie, als Sie vor mehr als zwei Jahren Ihrer Frau eine Niere gespendet haben und damit selbst Lebendspender waren, den Eindruck, dass es hier Mängel gibt?
Gerade in einer solchen Situationen lernt man die Qualität der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland besonders schätzen. Ich bin mir nicht sicher, ob irgendwo in Europa, geschweige denn in anderen Teilen der Welt, eine ähnlich sorgfältige Vorbereitung auf die Transplantation und eine ähnlich gute Betreuung der Beteiligten bis hin zu einer Überprüfung der Entscheidungsgründe in der Ethik-Kommission stattfindet. Ich war ausgesprochen zufrieden mit dem, was ich erlebt habe. Aus vielen Briefen und Gesprächen mit Betroffenen habe ich nach meiner eigenen Transplantation aber erfahren, dass es in der Praxis manchmal auch Ungereimtheiten gab, was etwa die Kostenübernahme und die Arbeitsbefreiung betraf. Hier haben wir in der Gesetzesnovelle konkrete Besserungen erreicht, die wichtig sind. Was nun weiter zu tun bleibt, sind drei Dinge: Missbrauch sanktionieren, Fehlerquellen für die Zukunft ausschalten und trotz allem für die Bereitschaft zur Organspende werben. Denn es bleibt - allen aktuellen notwendigen Debatten zum Trotz - dabei: Das Leben tausender Menschen hängt davon ab, dass sie eine lebensrettende Organtransplantation bekommen.