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7. Juni 2013 Presse

Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Zeit: Mittwoch, 12. Juni 2013 , 9.30 Uhr
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung veranstaltet am Mittwoch, den 12. Juni unter der Leitung der Vorsitzenden Ulla Burchardt, eine öffentliche Anhörung zum Thema:

„Wissenschaftszeitvertragsgesetz und Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs“.

Für die Zukunft Deutschlands ist die Ausbildung hoch qualifizierter Arbeitskräfte ist ein entscheidender Faktor für Erfolg und Misserfolg im globalen Wettbewerb der Wissensgesellschaften. Der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an Hochschulen kommt dabei herausragende Bedeutung zu. Die meist jungen Menschen benötigen planbare, zuverlässige sowie transparente Karrierewege. Die beruflichen Perspektiven der meist jungen Menschen und die Arbeitsbedingungen, unter denen sie ihre Qualifikationsphase vor bzw. nach der Promotion absolvieren, sind somit zwei entscheidende Aspekte der Nachwuchsförderung. Der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013 ist die nach 2008 die zweite empirische Bestandsaufnahme der Situation. Während im Bericht aus dem Jahr 2008 die Qualifizierungsabschlüsse und der internationale Vergleich im Mittelpunkt der Analyse standen, werden im vorliegenden Bericht vor allem die Beschäftigungsbedingungen und Karriereperspektiven dokumentiert.

Einen wichtigen Rahmen für die Beschäftigungsverhältnisse des wissenschaftlichen Nachwuchses bildet das im Jahr 2007 geschaffene Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Der Ausschuss begleitet die Auswirkungen des Gesetzes in der Praxis daher mit großem Interesse und lässt sich laufend von Sachverständigen aus der Praxis berichten, um gesetzlichen Änderungsbedarf frühzeitig zu erkennen. Gegenstand dieser Anhörung werden insbesondere folgende Fragen sein:

  • Wie wenden die einzelnen Institutionen die Befristungsregelungen an und gibt es dabei im bundesweiten Vergleich große Unterschiede?
  • Werden die Regelungsziele des Gesetzes in der Praxis erreicht?
  • Ist die im Gesetz vorgeschriebene Tarifsperre sinnvoll oder sollte sie ersatzlos entfallen?

Die Fraktionen im Ausschuss haben zu diesen Fragen verschiedene Lösungsansätze. Die Anhörung soll es ermöglichen, eine Bestandsaufnahme durchzuführen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln.

Als Sachverständige an der Anhörung nehmen teil:

  • Karin Bordasch, Max-Planck-Institut für Infektionsbiologie, Vorsitzende des Gesamtbetriebrats (GBR), Berlin
  • Dorothee Dzwonnek, Generalsekretärin der Deutschen Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG), Bonn
  • Prof. Dr. Thomas Hofmann, Vizepräsident für Forschung und Innovation, Technische Universität München (TUM)
  • Dr. Georg Jongmanns, Hochschul-Informations-System GmbH (HIS), Abteilung Hochschulentwicklung, Arbeitsbereich: Hochschulmanagement, Hannover
  • Dr. Andreas Keller, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Frankfurt/M.
  • Matthias Neis, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesverwaltung
  • Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Dr. Heike Wolke, Vizepräsidentin der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V., Berlin Verwaltungsdirektorin des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung

Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum anzumelden: Telefon: 030 227 32861, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de.

Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine Akkreditierung der Pressestelle.

Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!

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