Kinderkommission zum Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni 2013
Bittere Armut treibt viele Familien dazu, ihre Kinder arbeiten zu schicken. Arbeitslosigkeit, ungerechte Landverteilung, Verschuldung und Preisverfall der Rohstoffe führen dazu, dass Familien auf die Einkünfte aus der Kinderarbeit angewiesen sind. Das Ziel, die schlimmsten Formen von Kinderarbeit bis zum Jahr 2016 zu beseitigen, ist nach ILO-Angaben in weite Ferne gerückt. Der Grund sei die Wirtschaftskrise: Sie werde nach UN-Angaben von immer mehr Staaten als Grund dafür genutzt, um weitere Schritte im Kampf gegen Kinderarbeit zu verhindern. So lassen fehlende soziale Absicherungen und Kürzungen der Sozialausgaben vieler Regierungen erkennen, dass eine Verbindung zwischen der Ausbeutung der Arbeitskraft von Kindern und der krisenhaften Entwicklung der Weltwirtschaft besteht.
Von den 215 Millionen weltweit arbeitenden Kindern sind mehr als die Hälfte gezwungen, dies in den unwürdigsten Bereichen von Kinderarbeit wie beispielsweise Sklaverei, Schuldknechtschaft und Prostitution zu tun. Der Traum von einer Schulbildung bleibt für diese Kinder dabei unerfüllbar.
Kinderarbeit verstößt eklatant gegen die UN-Kinderrechtskonvention, die den Kindern umfassende Rechte zubilligt. Sie haben das Recht, geschützt aufzuwachsen, in die Schule zu gehen und Freizeit zu haben.
Mit dem Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni soll dazu aufgerufen werden, diesen Teufelskreis zu durchbrechen. Die Kinderkommission begrüßt es, dass sich viele Hilfsorganisationen und die Deutsche Entwicklungshilfe weltweit gegen die Ausbeutung von Kindern einsetzen und sich dafür engagieren, den Kindern ihre Kindheit wiederzugeben. Den Familien müssen Alternativen zur Kinderarbeit geboten werden und den Kindern muss der Besuch einer Schule oder eine berufliche Ausbildung ermöglicht werden.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer, erklärt hierzu: „Wir dürfen nicht hinnehmen, dass weltweit 215 Millionen Kindern in teils unwürdigsten Formen arbeiten müssen. So sollten auch keine Produkte in den Handel gelangen dürfen, die durch Kinderarbeit entstanden sind. Städte und Gemeinden sollten bei allen Dingen, die sie kaufen, schon bei der Ausschreibung darauf achten, dass diese nicht durch Kinderarbeit entstanden sind.“